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Homeoffice & Corona

A
AnqieTy
Okt 2020 bearbeitet

Hey Ihr Lieben, vielleicht weiß der eine oder andere da mehr von Euch! Ein Mitarbeiter fragte gestern wie es aussieht wenn die Leute ins Homeoffice gehen und wieder kommen. Müssen die Rückkehrer einen Corona Test machen bevor Sie die Firma wieder betreten dürfen. Kennt ihr da irgendwelche Auszüge? Also ich habe nichts der gleichen gefunden nur er war fest der Meinung das es gesetzlich so geregelt wäre.

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Community-Antworten (7)

K
kainil

28.10.2020 um 08:22 Uhr

Hallo AnqieTy, macht Ihr denn bei Euch in der Firma auch immer einen Corona Test wenn Ihr aus dem Wochenende kommt? Homeoffice ist keine Quarantäne

K
kratzbürste

28.10.2020 um 10:17 Uhr

Was habt ihr denn im Zuge eurer Mitbestimmung mit dem AG vereinbart. Ganz allgemein gilt: Beim betreten des Betriebes bleibt man in der Bundesrepublik Deutschland - reist also weder ein noch aus. Also gibr es auch keine Regeln über Tests.

§
§§Reiter

28.10.2020 um 11:36 Uhr

Mir wäre keine solche gesetzliche Regelung bekannt und kann mir auch nicht vorstellen, dass es sie gibt. Rein von der Logik her hatte ja jemand der im Homeoffice war weniger Kontakte (und damit ein geringeres Infektionsrisiko) als die Kollegen, die im Büro waren. (Das ist ja auch der Grund dafür, dass der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard vom Bundesministerium für Arbeit und soziales vorgibt, dass Arbeiten die im Homeoffice erledigt werden können, auch im Homeoffice zu erledigen sind). Dennoch finde ich die Aussage von Kratzbürste hier recht sportlich, da Regeln über Tests nicht alleine an die Ein- bzw. Ausreise nach/aus Deutschland gebunden sind. Maßgeblich ist hier die jeweilige Landes Corona-Verordnung. D.h. um diese Frage Deines Kollegen sicher zu beantworten, musst Du Dich mit der Corona-Verordnung Deines Bundeslandes auseinandersetzen.

R
rsddbr

28.10.2020 um 16:42 Uhr

Warum stellt der Mitarbeiter (oder stellvertretend der BR) die Frage nicht dem Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber? Warum macht ihr als BR die Arbeit des Chefs? Wie verbindlich wäre denn die Aussage des BR, wenn der Arbeitgeber dann anderer Meinung wäre?

C
celestro

28.10.2020 um 17:05 Uhr

bei uns wurde eine Präsentation verteilt in der es heißt, dass AN (wohnhaft im Ausland) sich hier <24 h aufhalten dürfen, ohne Quarantänepflicht und ohne Testpflicht. Also wenn sie in Risikogebieten wie NL / BE wohnen.

Ob das rechtlich abgesichert ist, keine Ahnung.

B
BRHamburg

29.10.2020 um 05:28 Uhr

Mir ist auch keine gesetzliche Regelung bekannt. Aber vieleicht ist es auch nur etwas was der Arbeitgeber hier verlangt. Aber in jedem Fall stellt sich die Frage wer die Kosten trägt.

D
DummerHund

29.10.2020 um 11:26 Uhr

Hierzu gibt es keine Landesregelung. Anders sieht es aus wenn der AN in einem anderem Landkreis wohnt und dieser Landkreis zu den Risikogebieten zählt. Wie aber oben schon erwähnt, darüber muss sich in erster Linie der AG nen Kopf machen und nicht der BR oder der AN.........allein schon wegen der Kosten.

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