Erstellt am 08.12.2009 um 18:47 Uhr von BrumbärTosca
Listenwahl erfolgt automatisch wenn mehr wie eine Liste eingereicht wird!
Nein ist keine Pflicht aber es sollten soviel wie möglich auf der Liste befinden, jedes nicht gewählte Person auf der Liste ist ein Stellvertretendes BRM.
In der Amtsperiode wird so manches BRM ausfallen und dann ist man froh das auf der eigenen Liste genug Ersatz da ist. Ist kein Ersatz auf der eigenen Liste vorhanden kommt die "Gegnerischen" Liste zum Zug.
Erstellt am 08.12.2009 um 18:52 Uhr von dstwfsz
vorrausetzung der listenzulassung ist das min 50 gültige stützunterschriften habt,ansonsten ihr ihr alles vergessen!!
mfg dst
Erstellt am 08.12.2009 um 19:04 Uhr von BayMan
Stützunterschriften?
Wie sollte das aussehen? Soll ich eine Liste zusammenstelle wo 50 Leute drauf unterschrieben haben, die die vorhandenen Personen auf der "BR Liste" unterstützen?
Können dies auch die bereits auf der Liste vorhandenen Leute sein? Oder müssen das 50 kpl. andere Personen sein?
Erstellt am 08.12.2009 um 19:05 Uhr von BrumbärTosca
@dstwfsz
nicht korrekt! Mit 50 Stützunterschriften hat man immer genug aber brauchen tut man 5% bzw, ein zwanzigstel von der Belegschaft. Dazu zählen auch die eigenen und von denen die gewählt werden wollen.
http://www.soliserv.de/Betriebsratswahlen-Wahlordnung-WO-BetrVG.htm
Erstellt am 08.12.2009 um 22:23 Uhr von DerAlteHeini
BayMan
Nur so zur Anmerkung.
Es reicht völlig aus wenn auf einer Liste nur ein Kandidat kandidiert, es gibt keine geforderte Mindestanzahl. Könnte eventuell taktische von Bedeutung sein.
Aber auch solche eine Liste benötigt die entsprechenden Stützunterschriften oder aber die Unterschriften von zwei Gewerkschaftssekretäre und den Gewerkschaftstempel.
Erstellt am 09.12.2009 um 09:56 Uhr von rkoch
@BayMan
um die genaue Anzahl der Stützunterschriften zu erfahren müsst Ihr auf das Wahlausschreiben warten, der Wahlvorstand muss diese Zahl im Wahlausschreiben veröffentlichen. Ist Eure Liste von zu wenig Stützunterschriften legalisiert ist sie ungültig. Also lieber einige mehr als zu wenig.
BTW: Auch die Wahlbewerber (Kandidaten) können ihre eigene Liste unterzeichnen, dann aber quasi zwei mal. Ein mal um Ihre Zustimmung zur Aufstellung als Wahlbewerber zu geben, und noch ein mal für die Unterstützung der Liste.
Erstellt am 09.12.2009 um 18:11 Uhr von BayMan
Danke schonmal für die Infos.
@rkoch:
Kannst du mir bitte sagen ob dies eine kpl. Liste sein muss oder ob man auch sagen wir mal 2 Stützlisten an den Wahlvorschlag anfügen kann. Hintergrund ist der, das bei unsere Firmenbereich auf mehrere StO. verteilt ist und somit mehrere Stützliste unterwegs sind und wie diese dann am Ende an unsere Wahlvorschlagsliste anfügen wollten. Die Lfd. Nr. wurden berücktsichtigt (z. B. StO. Medizin 1-20 und StO. Energie 20-30)