Erstellt am 08.12.2009 um 17:59 Uhr von KleineHexe
Wenn keine Frau gewillt ist zu kandidieren, dann haben sie Pech gehabt und euer Betriebsrat besteht nur aus Männern.
Erst wenn eine Frau aufgestellt wird und mind. eine Stimme bekommt ist sie direkt im Betriebsrat (sofern die Quote überhaupt eine Frau berechnet)
Grüße
Kleine Hexe
Erstellt am 08.12.2009 um 18:02 Uhr von neskia
Kein Problem, wenn keine Mitglieder des Minderheitsgeschlechts bereit sind, für die Wahl zu kandidieren.
Das ist kein Grund für eine Wahlanfechtung.
Ist in er Wahlordnung §22 geregelt
(4) Haben sich weniger Angehörige des Geschlechts in der Minderheit zur Wahl gestellt oder sind weniger Angehörige dieses Geschlechts gewählt worden als ihm nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes Mindestsitze zustehen, so sind die insoweit überschüssigen Mitgliedersitze des Geschlechts in der Minderheit bei der Sitzverteilung nach Absatz 2 Satz 2 zu berücksichtigen.
(2).....Die weiteren Sitze werden mit Bewerberinnen und Bewerbern, unabhängig von ihrem Geschlecht, in der Reihenfolge der jeweils höchsten auf sie entfallenden Stimmenzahlen besetzt.
Erstellt am 08.12.2009 um 18:46 Uhr von ridgeback
....die Frauen werden doch nicht vernünftig werden. ;-)) Aua in Deckung gehe.