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Neuer Betreiber – was nun/tun ( Es findet ein Gesellschafterwechsel statt und KEINE Geschäftsübernahme)?

P
Paulaner
Jan 2018 bearbeitet

Am 01.12.09 hatte ich bereits folgendes gepostet: "Ab dem 01.01.10 wird unser Unternehmen (Hotel) von einem neuen Betreiber übernommen. Hat jemand schon mal Erfahrung damit gemacht? Was gilt für meine BR-Kollegen und mich zu beachten?"

Heute hat sich nun herausgestellt, dass der Betriebsübergang NICHT im Sinne von BGB §613a ist. Es findet ein Gesellschafterwechsel statt und KEINE Geschäftsübernahme.

Worauf ist hier zu achten bzw. was müssen wir tun???

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Community-Antworten (1)

W
Werner

07.12.2009 um 15:16 Uhr

Moin Paulaner, da ändert sich eigentlich nichts, ihr habt jetzt evtl. lediglich einen neuen Ansprechpartner. Der bloße Gesellschafterwechsel ist kein Betriebsübergang. Hier bleibt die Personengesellschaft oder die juristische Person als Rechtsträger erhalten. Es werden nur innerhalb des Rechtsträgers Funktionen ausgetauscht. Die Identität der Gesellschaft ändert sich nicht.

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