Erstellt am 02.12.2009 um 09:42 Uhr von galaxy
@Paulaner
um was für eine "Übernahme" handelt es sich? Betriebsübergang im Sinne von BGB §613a ? Etwas mehr Info wäre schön, der 01.01.2010 ist nicht mehr weit, seid wann wisst ihr von dieser Maßnahme????????
Galaxy
Erstellt am 02.12.2009 um 14:21 Uhr von Paulaner
@Galaxy
Ja, es handelt sich um einen Betriebsübergang im Sinne von BGB §613a. Offiziell weiss ich noch gar nichts (erst am Montag. 07.12.09), aber inoffiziell ist es mir schon seit diesen Montag (30.11.09) bekannt.