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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stromausfall MA nach Hause geschickt - darf MTV u. BV KollegInnen schlechter stellen als BGB ?

L
Lisa1963
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Industriebetrieb mit Montagelinien, Lager und Verwaltung. Am Mo, 4.8.08 fiel in unserem Stadtteil bedingt durch Probleme beim Betreiber der Strom aus - um 10.15 h. Gegen 11.15 h hieß es seitens der Personalleitung, dass laut Betreiber frühestens um 18 h wieder Strom vfgbar sei und dass die Mitarbeiter nach Hause gehen können, dass man sich dabei an der Mittagspause orientiert (gewerblich 11.30 h, kaufmännisch 12.30 h) bis dahin Aufräumarbeiten an den Arbeitsplätzen zu machen seien, dass das Thema Arbeitsausfall erst am Dienstag, 5.8.08 geklärt werden kann.

Die Belegschaft ging daraufhin unter handschriftlicher Notiz der "Geht"-Zeit mittags nach Hause, die Spätschicht erschien um 14 h und ging sofort wieder nach Hause.

(Am 4.8. um 22.10 Uhr meldete unsere EDV-Abt. per e-mail, dass alle Computersysteme wieder funktionsfähig seien.)

Laut § 615 des BGB trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko.

Unserer Personalleitung jedoch zieht einen Abs. des MTV zu Rate und ist der Auffassung, dass die Differenz zwischen Ausstempelung und voller Stundenzahl des Tages (meistens 7 Std., da 35-Std-Woche) zu Lasten der Gleitzeitkonten geht, bei IG-Metall-Mitgliedern, die in der Nachwirkung sind.

Unsere Gleitzeit-BV enthält einen Satz "die minimale tägl. Arbeitszeit beträgt 5 Std.", der allerdings im Zusammenhang mit wöchentlicher Arbeitszeit genannt ist und keinen Bezug auf Stromausfälle und Materialengpässe o.ä. nimmt.

Darf ein MTV und eine BV KollegInnen schlechter stellen als das Bürgerliche Gesetzbuch sie stellt ?

BR-Mitglied Lisa

13.09808

Community-Antworten (8)

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DonJohnson

06.08.2008 um 18:53 Uhr

Hallo. Ich kenne Eure BV natürlich nicht vollständig, aber eines ist erstmal klar. Die Mindestarbeitszeit beträgt 5 Stunden am Tag, also vermutlich wohl die Kernzeit, oder verstehe ich das falsch? Aber wie auch immer: Wenn in der BV steht, dass Arbeitsausfälle durch Maschienenschäden, Stromausfälle usw mit dem Gleitzeitkonto kompensiert werden müssen, solltet ihr es gerichtlich feststellen lassen, ob das so sein darf. Also ich sehe hier erst einmal die Wertigkeit der Gesetze als Maßstab. Beißt also eine BV kann besser, aber niemals schlechter sein als das BGB. Wenn sowas in eurer BV steht, heißt es noch lange nciht, dass es rechtsgültig ist. Wenn dem so wäre, könnte jeder Fuhrunternehmer eine BV machen, dass seine LKW innerhalb geschlossener Ortschaften 100 Km/h fahren dürfen. Was meinst du, sagt der Staat dazu? Sagen die Verkehrsrichter, dass sowas ok ist? Wie gesagt: Wenn der AG euch nach Hause schickt, ist das sein Problem - mir fällt momentan kein Kniff ein, wie er das sonst argumentieren könnte...

K
Konrad

07.08.2008 um 10:09 Uhr

Hallo Lisa Fakt ist § 615 BGB gilt AG trägt das Betriebsrisiko und eure BV lässt viele Gestaltungsfreiheiten zu, die minimale tägl. Arbeitszeit beträgt 5 Stunden. Der Absatz des MTV ist auch korrekt. Die Kernfrage ist doch und da lohnt ein Blick in eure BV wie ist das definiert WER darf darüber bestimmen wann Außerhalb der Kernarbeitszeit zu gehen /abzustempeln ist ?

Normalerweise der Arbeitnehmer und nicht der AG (weil eben Strom fehlt). Rechtlich müsste der AG jedem AN die Zeit gutschreiben, die dieser an einem normalen Wochentag üblicherweise angeboten hätte.

Ob man wegen einem einmaligem Stromausfall vor Gericht zieht ist eine andere Frage.

A
Andi66

07.08.2008 um 10:54 Uhr

@Lisa Das Ereignis war wohl eher eine Ausnahme. BR-Arbeit besteht meiner Meinung nach zu 50% aus Gesetzen und zur anderen Hälfte aus Fingerspitzengefühl. Die Kollegen in der Frühschicht hatten einen kaum spürbaren Arbeitsausfall. Bleiben da noch die Kollegen der Spätschicht. Grübel Argumente an den AG wären:

Komplett ausgefallene Schicht (erhebliche Lohneinbußen) Kosten und Zeit für die unnötige Anfahrt zum Arbeitsplatz

Das erzeugt bei den Kollegen natürlich Unmut. Dafür sollte der AG Verständnis haben und seinerseits Vorschläge machen. Eine Möglichkeit der Entschädigung wäre vielleicht ein 25 Liter Tank-Gutschein, der wäre z.b. steuer- und sozialversicherungsfrei. Information hierzu: http://www.steuerrat24.de/data/frei/benzingutschein.htm

Wenn ein AG solche Aktionen (früher nach Hause schicken) nicht öfters macht, sollte man nicht die große Keule rausholen. Etwas Diplomatie bringt einen manchmal weiter.

Diese Thematik besteht bei uns durch die Einführung von Flexi-Konten nicht.

LG Andi

K
Kölner

07.08.2008 um 10:58 Uhr

@Andi66 Diese Thematik besteht bei Euch trotz Einführung von Flexi-Konten sehr wohl!

FK
Franz Kafka

07.08.2008 um 11:13 Uhr

Unser Unternehmen (Finanzdienstleister) wurde vor zwei Jahren auch durch einen Stromausfall für einen halben Tag lahmgelegt. Ein nicht geringer Teil der Arbeitsplätze ist ausschließlich von der EDV abhängig, die MA wurden nach Hause geschickt. Andere konnten auch ohne Strom arbeiten. Zunächst versuchte sich die GL mit unserer Gleitzeitvereinbarung herauszureden, aber zum Schluss war dann doch klar, dass hier die Regelungen des Annahmeverzuges zum tragen kommen und die Zeitkonten der nach Hause geschickten MA auf einen vollen Arbeitstag aufgefüllt wurden. Meines Erachtens dürften Reglungen einer BV über eine tägliche Mindestarbeitszeit hier nicht greifen.

A
andi66

07.08.2008 um 12:29 Uhr

Hallo Kölner Stromausfälle sind halt sehr selten. Wir sind im Baugewerbe verkürzte Arbeitstage gewöhnt. Wenn ich einen Mitarbeiter bei betriebsbedingten Arbeitsausfall (Strom) frage, ob er nach Hause fahren will (Flexi-Konto) oder irgendwelche popeligen Vorbereitungsarbeiten macht; dann ist das für meine Kollegen kein Thema. Nach 2 Minuten ist die Baustelle leer. Die sind froh, wenn sie mal früher nach Hause können. Rein gesetzlich hast du natürlich Recht. Gruß Andi

K
Konrad

07.08.2008 um 13:26 Uhr

@andi66 Das mag ja sein, dass im Baugewerbe etwas andere Sitten vorherrschen, trotzem sind wir immer noch keine "Bananenrepublik" wo jeder "wachsweiche BR" ohne Rückrat alles durchgehen läßt, und manche einfach glauben das Gesetz und Regeln nach gutdünken beugen zu können. Gruß Konrad

A
andi66

07.08.2008 um 14:27 Uhr

@Konrad Zu Bananenrepublik: Naja, ich habe manchmal doch den Eindruck. Zu ''Wachsweiche BR'': Stimmt, ich habe hier schon so manche haarsträubende Geschichte gelesen. Zu Gesetze beugen: Passiert leider jeden Tag. Persönlich befolge ich natürlich Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Nachtruhe, das Rauchverbot, das BetrVG und was es sonst noch so gibt. ;-) Gruß Andi

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