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Nebenjob, Betriebsrat und Hilfen für die Arbeitnehmer

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HolsderGeier
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe da mal eine Frage: Einer Hauptbeschäftigung bei der Fa. A mit rund 2.600 Euronen soll ein MiniJob hinzufgefügt werden (400 Euronen) beim gleichen GF, allerdings bei der Tochterfirma B (100%-Tochter der Fa. A). Gibt es Risiken? Wir sind als Betriebsrat diesbezüglich sehr vorsichtig und würden die Belegschaft gerne informieren über Vorteile und Nachteile.

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Community-Antworten (5)

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Erwin

07.12.2009 um 12:56 Uhr

@HolsderGeier

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass für beide Jobs insgesamt die Grenzen des ArbZG geleten, wobeo der Hauptjob Vorrang hat. Also besonders hier die §§ 3 und 5. Wichitg hier auch dass die Ruhezeit zwischen Ende Nebenjob und beginn Hauptjob zu beachten sind.

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Waschbär

07.12.2009 um 13:07 Uhr

@HolsderGeier, Wieso die Belegschaft Informieren ?? gehen die dort alle zum Neben JOB ?????

Natürlich hat der erwin recht das ArbZG und das UrlaubsZEITG ist wichtig....

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Kriegsrat

07.12.2009 um 13:13 Uhr

das risiko wäre, daß das finanzamt beide jobs als einen ansieht und entsprechend versteuert.............................

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HolsderGeier

07.12.2009 um 13:15 Uhr

Unser GF gliedert immer mehr Stellenanteile in die TochterGmbH aus und spart sich dadurch Geld, wenn er dann auch noch hingeht und Stellenanteile der Hauptbeschäftigung nicht verlängert oder sogar verlagert. Die Belegschaft soll schon wissen, dass das ganze hier auch eine arbeitsmarktpolitische und sozialversicherungsrechtliche Frage ist.

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paula

07.12.2009 um 15:00 Uhr

ihr solltet euch evtl. mal das Thema "einheitliches Beschäftigungsverhältnis" anschauen. Sozialversicherungsrechtlich und steuerrechtlich ist das evtl. interessant

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