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Muss ein Nebenjob mit genauen Angaben angegeben werden?

J
Jodler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum

muss man, wenn man einen Nebenjob anfangen möchte den Arbeitgeber mitteilen um welcher Firma es handelt, oder genügt die Angabe z.B. "Auffüller in einem Supermarkt"

Im Arbeitsvertarg steht nur dass der Nebenjob vom AG zu genehmigen ist.

Kann jemand helfen????

Jodler

4.37002

Community-Antworten (2)

E
Erwin

02.12.2009 um 14:08 Uhr

Jodler

Ja, art und Umfang. Denn der AG hat das Recht zu prüfen ob sie mit der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit vereinbar ist. Also keine Konkurenztätigkeit und auch was die Zeit/ Umfang betrifft unter Beachtung des ArbZG möchlich ist, also tägl. Höchstarbeitszeit § 3 und Ruhezeit § 5 zwischen den Tätigkeiten. Hier Ende des Nebenjobs und Beginn des Hauptjob. Hauptjob hat Vorrang.

Werden die §§ 3 und 5 ArbZG nicht eingehalten, kann der AG die Nebetätigkeit untersagen, beachtet der AN dieses dann nicht, kann er Abmahnen und ggf. Kündigen. Denn dem Haupt-AG droht bei verletzung der §§ 3 und 5 ein Bußgeld.

R
rainerw

02.12.2009 um 18:26 Uhr

Jodler Was erwin schrieb ist insoweit richtig, was aber nicht heißt das Du auf eine Genehmigung Ddes AG warten mußt. Hört sich perplex an, ist aber so. Verstößt die Nebentätigkeit nicht gegen den von erwin genannten Kriterien hast Du lediglich eine Mitteilungsfrist, da sonst ein Verstoß gegen das GG vorliegen würde.

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