Änderungskündigung (Herab gruppierung) von BRM - möglich?
Hallo,bin Br Mitglied /BR 5 Mitgl) nun sagte mein AG er sei mit meiner Arbeitsleistung nicht mehr zufrieden,ich mache aber das Gleiche wie alle Jahre vorher.Er wolle mich umgrupieren in eine niedrigere Lohngruppe.Ist das möglich , mit Änderungskündigung,oder wie.
Community-Antworten (6)
05.12.2009 um 18:34 Uhr
@monti
Bist Du wirklich BR-Mitglied??
Wenn ja, frage ich mich wie beräts Du die Koll. für welche Du ja da sein sollst?!?
05.12.2009 um 18:39 Uhr
Ohhh je,
ich würde in deinem Fall schnellstens mal ein Grundsemiar zur Betriebsratsarbeit besuchen.
Vielleicht mal ein kleiner Hinweis. Als BR Mitglied gehörst du zu einer besonders geschutzten Gruppe von Arbeitnehmern. Grundsätzlich ist eine Küdigung für jeden Mitarbeiter nur zulässig nach Anhörung des Betriebsrats. Trotz Anhörung und nicht Zustimmung zur Küdigung kann der AG dem Mitarbeiter kündigen. Der Gang des AN zum Arbeitsgericht zwecks Kündigungsschutzklage bleibt unberührt.
Bei Kündigung eines BR Mitglieds braucht er aber zwingend die Zustimmung des Gremiums. Hat er diese nicht, kann er nicht kündigen. Will er es trotzdem hat er sich die Zustimmung vor dem Arbeitsgericht ersetzen zu lassen.
Also ruhig Blut.
LG Moesis
05.12.2009 um 19:19 Uhr
Hallo Monti, ich empfehle xxx als Grundseminar. Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat anzuhören. Ein BR-Mitglied kann nie ordentlich gekündigt werden, nur ausserordentlich. Der Arbeitgeber kann dir zwar sagen dass er mit deiner Leistung nicht zufrieden ist; dich heruntergruppieren darf er dennoch nicht. Wichtig ist wirklich ein Grundseminar im Arbeitsrecht. gruß
05.12.2009 um 19:27 Uhr
monti, wer soll denn nun herabgruppiert werden, Du, oder ein Kollege, oder beide?
Zu Deiner Frage 31 380 Alle Kollegen die diesen Arbeitsplatz belegt haben und zur Zeit belegen bekommen VII.Dieser Kolege ist nur an diesem Arbeitsplatz einsetzbar ( Schwerbehinderung 50%) die anderen Kolegen sind flexibler
wäre zu fragen, ob die Flexibilität der Grund für die VII ist oder war.
05.12.2009 um 20:24 Uhr
DirkZ, schon sehr dreist, im Forum der WAF einen Mitbewerber zu empfehlen.
05.12.2009 um 20:33 Uhr
...und so gut können die seminare auch nicht sein
sonst käme nicht die aussage "Ein BR-Mitglied kann nie ordentlich gekündigt werden";-))
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