Erstellt am 05.12.2009 um 17:34 Uhr von erwin
@monti
Bist Du wirklich BR-Mitglied??
Wenn ja, frage ich mich wie beräts Du die Koll. für welche Du ja da sein sollst?!?
Erstellt am 05.12.2009 um 17:39 Uhr von moesis
Ohhh je,
ich würde in deinem Fall schnellstens mal ein Grundsemiar zur Betriebsratsarbeit besuchen.
Vielleicht mal ein kleiner Hinweis. Als BR Mitglied gehörst du zu einer besonders geschutzten Gruppe von Arbeitnehmern. Grundsätzlich ist eine Küdigung für jeden Mitarbeiter nur zulässig nach Anhörung des Betriebsrats. Trotz Anhörung und nicht Zustimmung zur Küdigung kann der AG dem Mitarbeiter kündigen. Der Gang des AN zum Arbeitsgericht zwecks Kündigungsschutzklage bleibt unberührt.
Bei Kündigung eines BR Mitglieds braucht er aber zwingend die Zustimmung des Gremiums. Hat er diese nicht, kann er nicht kündigen. Will er es trotzdem hat er sich die Zustimmung vor dem Arbeitsgericht ersetzen zu lassen.
Also ruhig Blut.
LG Moesis
Erstellt am 05.12.2009 um 18:19 Uhr von DirkZ
Hallo Monti,
ich empfehle xxx als Grundseminar.
Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat anzuhören.
Ein BR-Mitglied kann nie ordentlich gekündigt werden, nur ausserordentlich.
Der Arbeitgeber kann dir zwar sagen dass er mit deiner Leistung nicht zufrieden ist; dich heruntergruppieren darf er dennoch nicht.
Wichtig ist wirklich ein Grundseminar im Arbeitsrecht.
gruß
Erstellt am 05.12.2009 um 18:27 Uhr von nicoline
monti,
wer soll denn nun herabgruppiert werden, Du, oder ein Kollege, oder beide?
Zu Deiner Frage 31 380
*Alle Kollegen die diesen Arbeitsplatz belegt haben und zur Zeit belegen bekommen VII.Dieser Kolege ist nur an diesem Arbeitsplatz einsetzbar ( Schwerbehinderung 50%) die anderen Kolegen sind flexibler*
wäre zu fragen, ob die Flexibilität der Grund für die VII ist oder war.
Erstellt am 05.12.2009 um 19:24 Uhr von ridgeback
DirkZ,
schon sehr dreist, im Forum der WAF einen Mitbewerber zu empfehlen.
Erstellt am 05.12.2009 um 19:33 Uhr von kriegsrat
...und so gut können die seminare auch nicht sein
sonst käme nicht die aussage "Ein BR-Mitglied kann nie ordentlich gekündigt werden";-))