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Arbeitsvertragsabschluss mit noch nicht genehmigter Betriebsvereinbarung?

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rainerb
Jan 2018 bearbeitet

Der Arbeitgeber hat nach mehreren Besprechungen, uns eine Betriebsvereinbarung über ein neues Entgeldsystem ( Entgeldvertrag, Provision, Prämie ) vorgelegt, die er mit uns abschließen möchte. Beim Durcharbeiten der Vorschläge sind uns bezüglich der Betriebsvereinbarungen Bedenken gekommen. Daraufhaben wir dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass bis zur Klärung von weiteren Vertragsabschlüssen abzusehen ist. Leider hält er sich daran nicht. Wie sollen wir verfahren. Wie sieht die rechtliche Grundlage aus.

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Community-Antworten (6)

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Immie

04.12.2009 um 09:27 Uhr

Was meinst du mit...von weiteren Vertragsabschlüssen abzusehen ist...?

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rainerb

04.12.2009 um 09:45 Uhr

Hallo Immie,

der AG legt den Alten Außendienstmitarbeiter neue Verträge vor. In diesen sind Inbezugnahmen auf die Betriebsvereinbarung zur Provisionsregelung und der Betriebsvereinbarung zur Zielprämie hinterlegt. Dieser hatten wir erstmal mündlich zugestimmt, jedoch nach dem schriftlichen Vorschlag obige Mitteilung schriftlich verschickt.

Nun haben wir erfahren das der AG, trotz unseres Schreibens, alten und neuen Mitarbeitern den neuen Vertrag vorlegt. Da wir beide Betriebsvereinbarungen noch nicht unterzeichnet haben, und eigentlich auch keine AT-Verträge für den Außendienst wollen (AG ist noch Traifgebunden), wie die rechtliche Lage ist. (Darf er weitere Verträge abschließen?, Sind diese rechtskräftig?, wie können wir weitere Vertragsabschlüsse erstmal einfrieren/unterbinden?).

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Waschbär

04.12.2009 um 09:48 Uhr

@rainerb, Witig... ihr Lustigen Nasen ihr, AB zum ANWALT oder fragt euern BERATER den ihr offentlich als Sachverständigen mit im Boot habt.

Natürlich darf der AG auch OHNE BV Verträge schliessen, ich wüsste auch nicht das ein Arbeitsrichter ihm mit einer Unterlassung stoppen könnte.

Sorry, aber ich bin im Tarif bin Gewerksachaftsbindung. Da gibt es so was nicht.

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Immie

04.12.2009 um 10:01 Uhr

@rainerb Verträge kann er abschliessen. Und wenn er in ihnen auf eine BV Bezug nimmt die es so nicht gibt ... Macht doch nen Aushang oder verschickt ne Mail an alle AN oder macht eine Betriebsversammlung und stellt das richtig.

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rainerb

04.12.2009 um 12:41 Uhr

erstmal danke für die schnellen Infos.

nur nochmal für einen dummen. Wir können also nicht verlangen das keine Verträge mehr mit dem Hinweis auf die Betriebsvereinbarungen (die ja noch nicht unterschrieben sind) abgeschlossen werden?

Nochmals Danke für die Hilfe.

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Waschbär

04.12.2009 um 12:47 Uhr

@rainerb, Nö. Ihr könnt ihm aber Schreiben das ihr verwundert seit.Und die BV umschreiben oder anpassen UND ihm Unterschreiben lassen :-()

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