Betriebsratsgründung im einem Kinderheim möglich?
guten tag zusammen, ich bin in einem kinderheim als pädagoge taetig. der träger des heimes ist ein nicht unbekannter verein. es gibt keine vollzeitvertraege, alle pädagogischen kraefte in den heimgruppen haben nur 35 h vertraege, der stundenlohn ist niedrig und wir verlieren somit ua. auch rentenpunkte. der personalschluessel ist staendig in frage gestellt bei arbeitsvertragsabschluss wurden wir sogar genoetigt ausser dem gleichzeitig zahlendes mitgliesd des vereins zu werden. der traegerverein, welcher sich laut seines eigenen statutes unter pkt. 1 verpflichtes, sich um sein wohl und das der angestellten stetig zu kuemmern und zu verbessern erscheint uns nur beschriebenes papier. wir erwägen nun die gruendung eines betriebsrates um ein gegengewicht bzw. eine auseinandersetzung überhaupt fuehren zu koennen. Haben wir da eine chance? hat da jemand erfahrung und ggf. ein paar tipps fuer uns?
liebe gruesse, monika
Community-Antworten (14)
11.01.2016 um 10:10 Uhr
Ich glaube der Arbeitgeber hat sich mit dem Nicknamen "honsatago" registriert und gibt hier einen dermaßen schrottigen Bullshit ab, das kann nicht sein.
Als wir einen BR vor 5 Jahren gründeten, hatten wir es auch nicht leicht. Aber sobald ihr einen Wahlaussuss habt, treten gewisse Gestzte in Kraft und ihr dürft weder positiv noch negativ beeinflusst werden. Und mittlerweilen haben wir einen Tarifvertrag, der seit 3 Jahren läuft. Also, ziet das durch, am besten mit der Gewerkschaft.
Viel erfolg und einen starken Rückrad wünsche ich.
Gruß, Gustl.
10.01.2016 um 19:25 Uhr
Ich denke, ihr solltet das angehen und einen BR gründen. Ihr steht ja dadurch auf keinen Fall schlechter da als vorher. Aber bevor ihr das angeht, findet erst einmal heraus, ob bei euch im Betrieb alle Voraussetzungen gegeben sind zur Wahl eines neuen BR. Der Betrieb ist ja etwas anderes als der Trägerverein. Dazu kann man sich z.B. an die Gewerkschaft werden.
10.01.2016 um 19:25 Uhr
Hallo honsa, wenn es sich um den Verein handelt, den ich vermute, werdet ihr keinen Betriebsrat gründen können, sondern allenfalls eine Mitarbeitervertretung, wenn überhaupt. Wenn man für diesen Verein arbeitet, ist man nämlich, am BAG festgestellt, kein Arbeitnehmer sondern lediglich ein Vereinsmitglied. Mein Rat: such dir einen anderen Arbeitsplatz.
10.01.2016 um 20:11 Uhr
@honsa ihr solltet alle kündigen und euch was vernüftiges suchen-
10.01.2016 um 21:12 Uhr
Also im Gegenteil von Nicoline glaub ich das es kein Problem ist hier einen Betriebsrat zu gründen. Ein Ansprechpartner wäre hier natürlich die Gewerkschaft.
10.01.2016 um 21:14 Uhr
Nachtrag: zu raten einen anderen Arbeitgeber zu suchen find ich eigentlich ziemlich daneben wenn jemand in seinem Betrieb etwasverbessern möchte und einen Betriebsrat gründen will.
10.01.2016 um 22:41 Uhr
Nicoline? Kann man in einem Verein keinen BR gründen? Wunderlich wäre das und mir nicht bekannt...
11.01.2016 um 08:54 Uhr
Der Verein ist ja nur der Träger. Ich würde mich auch an die Gewerkschaft wenden. Wahlen sind ja nun auch nicht einfach und es soll ja alles korrekt laufen.
13.01.2016 um 14:26 Uhr
. . . vielen dank erstmal fuer eure tipps, besonders von user gustl. wir wollen jetzt schauen, wie wir da weiterkommen, denn es gibt keine gewerkschaftsmitglieder unter uns.
es gruesst monika
14.01.2016 um 08:37 Uhr
@ nicoline ich arbeite in einem Verein mit 400 Angestellten. Vereinsmitglied sind davon 0 ! Betriebsrat haben wir, und das seit über 30 Jahren...
14.01.2016 um 09:31 Uhr
@Monika / honsa wenn Du im die Gewerkschaft rein gehst dann ist der erste Schritt gemacht ;-)
Und wir sind auch ein Verein mit ca. 300 Angestellten und natürlich einem Betriebsrat als Tendenzbetrieb hat man natürlich ein paar Einschränkungen aber diese sind ja hauptsächlich im wirtschaftlichen Bereich.
14.01.2016 um 12:36 Uhr
Fragenmann und moreno haben den entscheidenden Punkt in der Frage übersehen. Es geht weniger darum, ob in einem Verein ein BR gegründet werden kann, als mehr um die Frage, wer in einem Verein Arbeitnehmer ist.
Honsa hat geschrieben: " bei arbeitsvertragsabschluss wurden wir sogar genoetigt ausser dem gleichzeitig zahlendes mitgliesd des vereins zu werden."
Die Frage, ob Vereinsmitglieder Arbeitnehmer sind, wurde schon mehrfach dem BAG vorgelegt, dort aber, so weit ich das sehe, in der jüngeren Zeit nicht mehr beantwortet. So hat sich das BAG in seinem (vermutlich aktuellsten) Verfahren zu dieser Frage aus formaljuristischen Gründen keine Entscheidung getroffen (Beschluss vom 18.3.2015, 7 ABR 42/12).
Häufiger beschäftigt sich offensichtlich das LAG Düsseldorf mit dieser Frage. In seiner Entscheidung vom 27.08.2014 (Az. 7 TaBV 3/14) hat es entschieden dass Rotkreuz-Schwestern keine Arbeitnehmerinnen sind. Allerdings geht das LAG sehr detailliert darauf ein, dass keine Umgehung von Arbeitnehmerrechten vorliegt, das wäre im vorliegenden Falle also zu prüfen.
14.01.2016 um 13:14 Uhr
Also erst Vereinsmitgliedschaft kündigen und dann Betriebsrat wählen? ;-)
14.01.2016 um 13:16 Uhr
Mit der Kündigung der Vereinsmitgliedschaft endet vermutlich auch das Beschäftigungsverhältnis...
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