Guten Morgen alle zusammen!
Hab da ne Frage zum Mutterschutzgesetz. Und zwar steht im MuschG das eine Schwangere weder Hitze noch Kälte ausgesetzt werden darf, was wohl nicht direkt drin steht ist ab wann Hitze und Kälte anfängt. Ich arbeite hier in einer Halle die ein Blechdach hat, aber weder eine Isolierung besitzt noch eine geregelte Klimaanlage oder Lüftung besitzt. D.h. wir haben hier in den letzten Wochen gemessene 42-45 Grad. In der Ecke wo ich sitze sind es (nur) 35Grad. Darf, kann oder muß ich dort arbeiten?