MuschG - ab wieviel Grad dürfen Schwangere nicht mehr arbeiten?
Guten Morgen alle zusammen! Hab da ne Frage zum Mutterschutzgesetz. Und zwar steht im MuschG das eine Schwangere weder Hitze noch Kälte ausgesetzt werden darf, was wohl nicht direkt drin steht ist ab wann Hitze und Kälte anfängt. Ich arbeite hier in einer Halle die ein Blechdach hat, aber weder eine Isolierung besitzt noch eine geregelte Klimaanlage oder Lüftung besitzt. D.h. wir haben hier in den letzten Wochen gemessene 42-45 Grad. In der Ecke wo ich sitze sind es (nur) 35Grad. Darf, kann oder muß ich dort arbeiten?
Community-Antworten (1)
24.07.2006 um 10:03 Uhr
@Fuzi aus MG Ich würde es immer mit den "persönlichen Verhältnissen halten". Das soll heissen: Für die eine ist bei 20,8° aufgrund der mitgegebenen Gene des isländischen Vaters schon Ende im Gelände, für die andere aufgrund ihres nordargentinischen erst bei 41,2°. Wenn es nicht mehr geht muss halt ein Arzt aufgesucht werden, der im Zweifel jemanden AU schreibt.
Demnach: Du darfst an Deinem Arbeitsplatz arbeiten, wenn Du kannst. Du musst an Deinem Arbeitsplatz nicht arbeiten, wenn Du das nicht kannst.
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