Erstellt am 03.12.2009 um 13:28 Uhr von kriegsrat
offenbar liegt bei euch eine betriebsänderung vor
vorgehensweise des BR nach § 111 BetrVG und folgende.....
nötig ist : interessenausgleich und sozialplan
anzuraten wäre: sachverständigen hinzuziehen
wer dann schließlich was bekommt oder auch nicht, wird dann im sozialplan festgeschrieben
Erstellt am 03.12.2009 um 13:34 Uhr von nemeth
@Stespo
ja - wie kriegsrat schreibt : IA und SP verhandeln. Bei der Konstellation ist Sozialplan (SP) erzwingbar.
Das mit den Abfindungen und der Transfergesellschaft muss dann im SP verhandelt und beinhaltet sein. Ob's für die in die Transfergesellschaft wechselnden MA Abfindungen gibt oder nicht und wenn ja, in welcher Form ist dann auch Verhandlungssache zwischen BR und AG. Man kann eine Klausel reinverhandeln, dass wenn einem MA durch die Transfergesellschaft kein neuer Arbeitsplatz geschaffen werden konnte, er eine Abfindung erhält, gekürzt um die Gelder, die er bei der Transfergesellschaft erhielt. (nur ein Beispiel)
Wichtigster Punkt: Unbedingt einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf BR-Seite hinzuziehen.
Erstellt am 03.12.2009 um 14:01 Uhr von Stespo
Danke für die auskunkft @kriegsrecht und @nemeth ihr habt mir die fragen einleuchtend beantwortet