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Sozialplan - Transfergesellschaft - Abfindung

S
Stespo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Freunde,

ich habe da paar fragen.Bei uns in der firma stehen zu jahre beginn Kündungen an und der Betriebsrat will eine Transfergesellschaft einschalten.Nun meine frage wird es trotzdem einen Sozialplan geben es stehen 190 kündungen von bis dato 550 Mitarbeitern. Meine zweite frage ist wenn man sich dann als Arbeitnehmer für eine Transfergesellschaft entscheidet bekommt man da trotzdem eine Abfindung ??oder fällt die damit weg.

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Community-Antworten (3)

K
Kriegsrat

03.12.2009 um 14:28 Uhr

offenbar liegt bei euch eine betriebsänderung vor vorgehensweise des BR nach § 111 BetrVG und folgende.....

nötig ist : interessenausgleich und sozialplan

anzuraten wäre: sachverständigen hinzuziehen

wer dann schließlich was bekommt oder auch nicht, wird dann im sozialplan festgeschrieben

N
nemeth

03.12.2009 um 14:34 Uhr

@Stespo

ja - wie kriegsrat schreibt : IA und SP verhandeln. Bei der Konstellation ist Sozialplan (SP) erzwingbar.

Das mit den Abfindungen und der Transfergesellschaft muss dann im SP verhandelt und beinhaltet sein. Ob's für die in die Transfergesellschaft wechselnden MA Abfindungen gibt oder nicht und wenn ja, in welcher Form ist dann auch Verhandlungssache zwischen BR und AG. Man kann eine Klausel reinverhandeln, dass wenn einem MA durch die Transfergesellschaft kein neuer Arbeitsplatz geschaffen werden konnte, er eine Abfindung erhält, gekürzt um die Gelder, die er bei der Transfergesellschaft erhielt. (nur ein Beispiel)

Wichtigster Punkt: Unbedingt einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf BR-Seite hinzuziehen.

S
Stespo

03.12.2009 um 15:01 Uhr

Danke für die auskunkft @kriegsrecht und @nemeth ihr habt mir die fragen einleuchtend beantwortet

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