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Mitbestimmung des BR bei Praktikumsverträgen/Mitarbeiter Transfergesellschaft

K
kabbele
Jan 2018 bearbeitet

In einem Betrieb werden Praktikanten eingestellt, deren Arbeitgeber eine Transfergesellschaft ist. Dieser Praktikumsvertrag dient zu Vermittlung von Kenntnissen. Dieser Praktikant erhält keine Vergütung, da er ja ein AV mit der Transfergesellschaft hat. Aus diesem Praktikum ensteht keine Verpflichtung zur Einstellung. Muss der Betriebsrat informiert werden? Hat hier der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

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Community-Antworten (1)

P
Petrus

13.09.2010 um 15:07 Uhr

Muss der Betriebsrat informiert werden?

JA. Steht so in §80(2) Satz1 BetrVG

Hat hier der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Das wird der BR dann anhand der Informationen beurteilen. Da hier evtl. auch noch das AÜG reinspielt, ist das nicht ganz simpel. Der ArbGeb macht nichts falsch, wenn er erstmal von weitergehenden Rechten seines BR ausgeht. Wenn er allerdings nur €$€$€ in den Augen hat, könnte das "keine Verpflichtung zur Einstellung" für ihn schnell zum Bummerang werden...

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