Hallo Kolleginnen und Kollegen,

habe eine Frage, die mir hoffendlich jemand beantworten kann.

Bei uns stehen Entlassungen an (ca. 40 MA). Das ist das erste Mal bei uns, dass in dieser Größenordnung Kollegen gehen müssen. Interessenausgleich etc. ist alles schon besprochen und Einigkeit erziehlt wurden. Externen Berater (RA) haben wir auch. Es geht um die Frage einer Transfergesellschaft.

Wir hatten dazu schon eine Veranstaltung, wo sich zwei dieser Gesellschaften vorgestellt haben und auch die Möglichkeiten nannten. Aus anderen im Web erhältlichen Interessenausgleiche und Sozialplänen kann man entnehmen, inwieweit die Verweildauer in so einer Transfergesellschaft geregelt ist. Max. 12 Monate, wissen wir auch. Aber, wie wird die Mindestverweildauer berechnet? Agentur für A hat sich so geäußert, Kündigungszeit Plus einem Monat (?). Andere sagen wieder, wenn ein Betroffener 6 Monate Kündigungsfrist hat, dann sind das 6 Monate Plus 1 Monat, also 7. Und alle anderen Betroffenen können dann auch bis zu 7 Monaten in der Transfergesellschaft verweilen.

Weiß da jemand näher Bescheid, wie sich das wirklich verhält?

Wäre über jede Antwort dankbar.

MfG