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Kündigunsfrist im Arbeitsvertrag

P
Pauli
Jan 2018 bearbeitet

Lehrlinge sollen übernommen werden. Nun steht im Arbeitsvertrag eine beiderseitige Kündigungsfrist von 6 Monaten. Ist dies zulässig oder gelten die gesetzlichen KÜ-Fristen.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

03.12.2009 um 09:48 Uhr

@pauli Das ist möglich!

K
KleineHexe

03.12.2009 um 09:50 Uhr

lies § 622 BGB Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen besonders (5) letzter Satz und (6) erster Satz.

Grüße Kleine Hexe

D
DeWalt

03.12.2009 um 09:52 Uhr

Das ist nach § 622 BGB so in Ordnung. Jedenfalls bis zum 20. Jahr Betriebszugehörigkeit, denn dann muss wieder die gesetzliche gelten, weil diese, jedenfalls Abs. 2 also die Fristen für den AG, nicht durch Einzelvertrag gekürzt werden dürfen.

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