Erstellt am 03.12.2009 um 08:48 Uhr von Kölner
Erstellt am 03.12.2009 um 08:50 Uhr von KleineHexe
lies
§ 622 BGB Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen
besonders (5) letzter Satz und (6) erster Satz.
Grüße
Kleine Hexe
Erstellt am 03.12.2009 um 08:52 Uhr von DeWalt
Das ist nach § 622 BGB so in Ordnung. Jedenfalls bis zum 20. Jahr Betriebszugehörigkeit, denn dann muss wieder die gesetzliche gelten, weil diese, jedenfalls Abs. 2 also die Fristen für den AG, nicht durch Einzelvertrag gekürzt werden dürfen.