Kündigunsfrist im Arbeitsvertrag
Lehrlinge sollen übernommen werden. Nun steht im Arbeitsvertrag eine beiderseitige Kündigungsfrist von 6 Monaten. Ist dies zulässig oder gelten die gesetzlichen KÜ-Fristen.
Community-Antworten (3)
03.12.2009 um 09:48 Uhr
@pauli Das ist möglich!
03.12.2009 um 09:50 Uhr
lies § 622 BGB Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen besonders (5) letzter Satz und (6) erster Satz.
Grüße Kleine Hexe
03.12.2009 um 09:52 Uhr
Das ist nach § 622 BGB so in Ordnung. Jedenfalls bis zum 20. Jahr Betriebszugehörigkeit, denn dann muss wieder die gesetzliche gelten, weil diese, jedenfalls Abs. 2 also die Fristen für den AG, nicht durch Einzelvertrag gekürzt werden dürfen.
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