Kündigungszeiten von 4 auf 6 Wochen erhöhen - ohne dass der Betriebsrat mit eingebunden wurde?
Hallo Call-Center ohne Tarifvertrag Kann der Arbeitgeber die Kündigunsfrist von 4 Wochen auf den 15 des Monats oder zum Monatsende auf 6 Wochen erhöhen. Der Betriebsrat wurde nicht mit eingebunden.
Community-Antworten (1)
25.11.2008 um 13:58 Uhr
..es gilt die gesetzlichen Kündigungsfrist lt. BGB § 622 ff, es sei es sind im ArbV bessere Kündigungsfristen vereinbart. Der ArbV kann aber nur im Einvernehmen beider Seiten oder durch Änderungskündigung geändert werden.
Zum Thema "Änderungskündigung siehe http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/aenderungskuendigung/aenderungskuendigung.htm
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