Entgeltfortzahlung - wenn man innerhalb der ersten 4 Wochen krank wird?
Gemäß § 3 (3) des Entgeltfortzahlungsgesetzes hat man erst Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn das Arbeitsverhältnis 4 Wochen ununterbrochen besteht. Wie ist es denn, wenn man innerhalb der 4 Wochen krank wird, ist das dann unbezahlt oder übernimmt das die Krankenkasse?
Community-Antworten (2)
03.12.2009 um 10:04 Uhr
Richtig, innerhalb der ersten 4 Wochen hat ein AN Anspruch auf Krankengeld.
03.12.2009 um 17:05 Uhr
Dankeschön!
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