Gemäß § 3 (3) des Entgeltfortzahlungsgesetzes hat man erst Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn das Arbeitsverhältnis 4 Wochen ununterbrochen besteht. Wie ist es denn, wenn man innerhalb der 4 Wochen krank wird, ist das dann unbezahlt oder übernimmt das die Krankenkasse?