Kündigung durch Datenaufzeichnung?
Hi, kann der AN anhand von Daten die an jeder Maschine aufgezeichnet werden eine Kündigung aussprechen?
Gestern hat ein Schichtverantwortlicher gegen jede Qualitätsanweisung und Arbeitanweisung verstoßen, die es bei uns im Betrieb gibt. Dieser AN soll nun aufgrund des "Tatbestandes" auf jeden Fall gekündigt werden ( Wie steht noch zur diskusion). Kunde hat Ware reklamiert (androhung von Schadesersatz). Daraufhin wurde gestern noch ein gespräch mit allen betroffenen geführt.
Im Gespräch heute zwischen AG,AN und BR wurde anhand von einer Datenaufzeichnung der betroffene Kollege der "Schuld" überführt.
Ich selbst bin Vors. und habe mir anhand der Gesprächsprotokolle von gestern und den Aussagen aller Parteien ein Bild machen können. Und ich muß leider sagen das es nichts aber auch garnichts git wie man dem Kollegen helfen kann. Meine einzigster Strohhalm an den ich mich versuch zu klammern, ist diese Geschichte mit dieser Datenaufzeichnung.
Community-Antworten (6)
02.12.2009 um 22:06 Uhr
Dieser AN soll nun aufgrund des "Tatbestandes" auf jeden Fall gekündigt werden ( Wie steht noch zur diskusion) Im Gespräch heute zwischen AG,AN und BR wurde anhand von einer Datenaufzeichnung der betroffene Kollege der "Schuld" überführt. Ich selbst bin Vors. und habe mir anhand der Gesprächsprotokolle von gestern und den Aussagen aller Parteien ein Bild machen können. Und ich muß leider sagen das es nichts aber auch garnichts git wie man dem Kollegen helfen kann.
Das ist traurig. Besonders der letzte Satz von einem BRV zu lesen...
Mir würde auf Anhieb mindestens ein wenn nciht sogar zwei Dinge einfallen wie ich als BR dem Kollegen helfen könnte...
02.12.2009 um 22:10 Uhr
@DonJohnson
na dann nur raus mit der Sprache. Wenn mir Gründe einfallen würden wie ich dem Kollegen helfen könnt hätte ich ja sicherlich nicht um eure Hilfe gebeten oder ??????
02.12.2009 um 22:14 Uhr
@kriesenmanager Lies dir mal folgenden Beitrag durch. Vieles was ich da schrieb, paßt auch für dein Problem ;-)
02.12.2009 um 22:20 Uhr
@DonJohnson
Ich gehe einmal davon aus, dass Du hier unterstellst, dass personenbezogene/ beziehbare Daten ohne Beachtung des Datenschutzes und der MB gewonnen und genutzt werden sollen. Also Beweisverwertungsverbot.
Dieses kann ich aber erst einmal aus den Beitrag vom "kriesenmanager" nicht entnehmen.
Oder was meinst Du???
02.12.2009 um 22:21 Uhr
krisenmanager, als Du an die Aufzeichnung der Daten als möglichen Strohhalm dachtest, hast Du bestimmt auch den § 87 (1) Nr. 6 gedacht? Frage wäre hier natürlich, ob eine Nichteinhaltung des MB des BR eine Kündigung unwirksam machen könnte. Zweite Frage wäre, ob diese Datenaufzeichnung ohne MB überhaupt zulässig ist und als Beweismittel dienen darf. Darauf würde auch ich meinen Widerspruch begründen. Eine weitere Frage wäre dann, ob der AN nicht an einem anderen AP beschäftigt werden kann oder mit notwendiger Schulung weiterbeschäftigt werden könnte? Außerdem ist der AG gehalten immer das mildeste Mittel anzuwenden. Da wäre dann die Frage, ob es nicht auch eine Abmahnung tut?
Aber allzuviel solltet Ihr in Euren Widerspruch nicht schreiben, da Ihr dem AG dann zuviel im Voraus an die Hand gebt. Das mit dem anderen AP, den MBR und der Schulung sollte reichen. Muss natürlich unterfüttert werden.
02.12.2009 um 22:40 Uhr
@erwin Nicht? Also, von den Daten usw rede ich nicht mal im geringsten. Das ist nicht mein Ansatzpunkt. Mein Ansatzpunkt ist erstmal der Ausspruch: Ich selbst bin Vors. und habe mir anhand der Gesprächsprotokolle von gestern und den Aussagen aller Parteien ein Bild machen können. Und ich muß leider sagen das es nichts aber auch garnichts git wie man dem Kollegen helfen kann. Datenschutz.... Hmmmm, davon rede ich nciht. Ich finde es bedauerlich, dass einem Gremium nur das einfällt. Schau mal in Lottes Antwort. Oder in den von mir beschriebenen Fred.
Wie der Fall hier genau gelegen ist, welche "Beweise" es gibt, wissen wir nicht. Und ehrlich, es ist mir sowas von egal... Das ist es was ich zum Ausdruck bringen wollte. Hier auf eine Überwacheung ob gerecht oder ungerecht ist nicht relevant. Auch wenn der AG Beweise unrechtmäßig besorgt oder beschafft, würde ein Gericht diese dennoch erstmal als gegeben und relevant hinnehmen. Darauf würde ICH also meinen Widerspruch nciht begründen...
Da gibt es genügend andere Dinge...
Hier auch die Sache der eventuell fehlenden Fortbildung von Seiten des AG. Oder vielleicht was heutzutage ja normal ist, eine Überbelastung des AN durch Überstunden außerhalb des Regelungszeitraumens. Urlaub der nciht gewährt wird womit sich der AN nciht erholen kann. Usw usw usw. Aber die Hauptgründe, dass nciht alle milderen Mittel ergriffen wurden zählt für mich am meisten... Zumindest wie sich mir die Sache hier darstellt...
Verwandte Themen
Interessantes Abstimmungsergebnis - Richtige Formulierung des Beschlusses zur Kündigung?
ÄlterHeute ist bei uns folgendes passiert: Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG. Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fr
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
ÄlterHallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
Kündigung trotz AU - mit Verdacht auf Alkoholkrankheit?
ÄlterBeabsichtigte Kündigung einer Mitarbeiterin ( AG wird die Kündigung am 09.03. dem BR vorlegen, daher erstmal nur Verdachts Angaben) Gründe zur Kündigung sind evt. folgende: unendschuldigtes fern
Ordentliche Kündigung mit Formfehler bei Sozialauswahl
Älter2 MA haben eine ordentlich Kündigung (betriebsbedingt) erhalten. Personalabteilung hat danach festgestellt, dass unterhaltspflichtige Personen bei Sozialauswahl nicht richtig berücksichtigt wurden und
Ordentliche Kündigung
ÄlterZur Aufklärung: Natürlich hat der BR mit den AN gesprochen nach der 1. Kündigung und auch der 2.Kündigung. Es wurde ja auch die Anhörung des BR vor Kündigung an AG wurde fristgerecht gemacht. Auch die