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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung durch Datenaufzeichnung?

K
kriesenmanager
Jan 2018 bearbeitet

Hi, kann der AN anhand von Daten die an jeder Maschine aufgezeichnet werden eine Kündigung aussprechen?

Gestern hat ein Schichtverantwortlicher gegen jede Qualitätsanweisung und Arbeitanweisung verstoßen, die es bei uns im Betrieb gibt. Dieser AN soll nun aufgrund des "Tatbestandes" auf jeden Fall gekündigt werden ( Wie steht noch zur diskusion). Kunde hat Ware reklamiert (androhung von Schadesersatz). Daraufhin wurde gestern noch ein gespräch mit allen betroffenen geführt.

Im Gespräch heute zwischen AG,AN und BR wurde anhand von einer Datenaufzeichnung der betroffene Kollege der "Schuld" überführt.

Ich selbst bin Vors. und habe mir anhand der Gesprächsprotokolle von gestern und den Aussagen aller Parteien ein Bild machen können. Und ich muß leider sagen das es nichts aber auch garnichts git wie man dem Kollegen helfen kann. Meine einzigster Strohhalm an den ich mich versuch zu klammern, ist diese Geschichte mit dieser Datenaufzeichnung.

4.91806

Community-Antworten (6)

D
DonJohnson

02.12.2009 um 22:06 Uhr

Dieser AN soll nun aufgrund des "Tatbestandes" auf jeden Fall gekündigt werden ( Wie steht noch zur diskusion) Im Gespräch heute zwischen AG,AN und BR wurde anhand von einer Datenaufzeichnung der betroffene Kollege der "Schuld" überführt. Ich selbst bin Vors. und habe mir anhand der Gesprächsprotokolle von gestern und den Aussagen aller Parteien ein Bild machen können. Und ich muß leider sagen das es nichts aber auch garnichts git wie man dem Kollegen helfen kann.

Das ist traurig. Besonders der letzte Satz von einem BRV zu lesen...

Mir würde auf Anhieb mindestens ein wenn nciht sogar zwei Dinge einfallen wie ich als BR dem Kollegen helfen könnte...

K
kriesenmanager

02.12.2009 um 22:10 Uhr

@DonJohnson

na dann nur raus mit der Sprache. Wenn mir Gründe einfallen würden wie ich dem Kollegen helfen könnt hätte ich ja sicherlich nicht um eure Hilfe gebeten oder ??????

D
DonJohnson

02.12.2009 um 22:14 Uhr

@kriesenmanager Lies dir mal folgenden Beitrag durch. Vieles was ich da schrieb, paßt auch für dein Problem ;-)

http://www.br-forum.de/index.php?purl=/showquestion.html&nav=search&theme=&qpage=&qid=31339&apage=0&Site=&Menue=

E
Erwin

02.12.2009 um 22:20 Uhr

@DonJohnson

Ich gehe einmal davon aus, dass Du hier unterstellst, dass personenbezogene/ beziehbare Daten ohne Beachtung des Datenschutzes und der MB gewonnen und genutzt werden sollen. Also Beweisverwertungsverbot.

Dieses kann ich aber erst einmal aus den Beitrag vom "kriesenmanager" nicht entnehmen.

Oder was meinst Du???

L
Lotte

02.12.2009 um 22:21 Uhr

krisenmanager, als Du an die Aufzeichnung der Daten als möglichen Strohhalm dachtest, hast Du bestimmt auch den § 87 (1) Nr. 6 gedacht? Frage wäre hier natürlich, ob eine Nichteinhaltung des MB des BR eine Kündigung unwirksam machen könnte. Zweite Frage wäre, ob diese Datenaufzeichnung ohne MB überhaupt zulässig ist und als Beweismittel dienen darf. Darauf würde auch ich meinen Widerspruch begründen. Eine weitere Frage wäre dann, ob der AN nicht an einem anderen AP beschäftigt werden kann oder mit notwendiger Schulung weiterbeschäftigt werden könnte? Außerdem ist der AG gehalten immer das mildeste Mittel anzuwenden. Da wäre dann die Frage, ob es nicht auch eine Abmahnung tut?

Aber allzuviel solltet Ihr in Euren Widerspruch nicht schreiben, da Ihr dem AG dann zuviel im Voraus an die Hand gebt. Das mit dem anderen AP, den MBR und der Schulung sollte reichen. Muss natürlich unterfüttert werden.

D
DonJohnson

02.12.2009 um 22:40 Uhr

@erwin Nicht? Also, von den Daten usw rede ich nicht mal im geringsten. Das ist nicht mein Ansatzpunkt. Mein Ansatzpunkt ist erstmal der Ausspruch: Ich selbst bin Vors. und habe mir anhand der Gesprächsprotokolle von gestern und den Aussagen aller Parteien ein Bild machen können. Und ich muß leider sagen das es nichts aber auch garnichts git wie man dem Kollegen helfen kann. Datenschutz.... Hmmmm, davon rede ich nciht. Ich finde es bedauerlich, dass einem Gremium nur das einfällt. Schau mal in Lottes Antwort. Oder in den von mir beschriebenen Fred.

Wie der Fall hier genau gelegen ist, welche "Beweise" es gibt, wissen wir nicht. Und ehrlich, es ist mir sowas von egal... Das ist es was ich zum Ausdruck bringen wollte. Hier auf eine Überwacheung ob gerecht oder ungerecht ist nicht relevant. Auch wenn der AG Beweise unrechtmäßig besorgt oder beschafft, würde ein Gericht diese dennoch erstmal als gegeben und relevant hinnehmen. Darauf würde ICH also meinen Widerspruch nciht begründen...

Da gibt es genügend andere Dinge...

Hier auch die Sache der eventuell fehlenden Fortbildung von Seiten des AG. Oder vielleicht was heutzutage ja normal ist, eine Überbelastung des AN durch Überstunden außerhalb des Regelungszeitraumens. Urlaub der nciht gewährt wird womit sich der AN nciht erholen kann. Usw usw usw. Aber die Hauptgründe, dass nciht alle milderen Mittel ergriffen wurden zählt für mich am meisten... Zumindest wie sich mir die Sache hier darstellt...

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