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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bin ich Versichert wenn ich nach Arbeitsende noch im Betriebsgelände aufhalte?

L
Lazoni
Okt 2020 bearbeitet

Muss ich nach Arbeitsende das Betriebsgelände Verlassen oder noch mit Kollegen 1 Stunde Kaffee trinken?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

21.10.2020 um 23:58 Uhr

Sie müssen weder das Eine, noch das Andere.

W
wdliss

22.10.2020 um 09:39 Uhr

Und um die Frage aus der Überschrift noch zu beantworten: du bist auf jeden Fall nicht durch die GUV versichert. Diese versichert nach der Arbeit nur "das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit" (§ 8 Absatz 2 Nr. 1 SGB VII).

M
Matze

22.10.2020 um 11:14 Uhr

Sollte die heiße Kaffeetasse entgleiten, Verletzungen durch Verbrühung oder ähnliches hervorrufen, ist die GUV raus. Nur Tätigkeiten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Berufstätigkeit sind versichert. Was viele vergessen: Auch Unfälle im Rahmen der Pausenzeit sind nicht grundsätzlich durch die GUV gedeckt.

E
enigmathika

22.10.2020 um 12:03 Uhr

"Nicht versichert" ist vermutlich nicht zutreffend und eine typisch deutsche Sorge. Allerdings ist, wenn Dir in der Zeit etwas passiert, nicht die BG zuständig.

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