Bin ich Versichert wenn ich nach Arbeitsende noch im Betriebsgelände aufhalte?
Muss ich nach Arbeitsende das Betriebsgelände Verlassen oder noch mit Kollegen 1 Stunde Kaffee trinken?
Community-Antworten (4)
21.10.2020 um 23:58 Uhr
Sie müssen weder das Eine, noch das Andere.
22.10.2020 um 09:39 Uhr
Und um die Frage aus der Überschrift noch zu beantworten: du bist auf jeden Fall nicht durch die GUV versichert. Diese versichert nach der Arbeit nur "das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit" (§ 8 Absatz 2 Nr. 1 SGB VII).
22.10.2020 um 11:14 Uhr
Sollte die heiße Kaffeetasse entgleiten, Verletzungen durch Verbrühung oder ähnliches hervorrufen, ist die GUV raus. Nur Tätigkeiten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Berufstätigkeit sind versichert. Was viele vergessen: Auch Unfälle im Rahmen der Pausenzeit sind nicht grundsätzlich durch die GUV gedeckt.
22.10.2020 um 12:03 Uhr
"Nicht versichert" ist vermutlich nicht zutreffend und eine typisch deutsche Sorge. Allerdings ist, wenn Dir in der Zeit etwas passiert, nicht die BG zuständig.
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