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In welchem Zeitraum muss der Betriebsrat vorher über den Verkauf der Firma informiert werden?

B
Bussard
Jan 2018 bearbeitet

In welchem Zeitraum vor dem Verkauf der Firma muss der Betriebsrat von der Geschäftsführung informiert werden?

5.27002

Community-Antworten (2)

K
Kriegsrat

01.12.2009 um 14:51 Uhr

die unterrichtung der mitarbeiter ist gesetzlich geregelt

http://www.rostock.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/arbeitsrecht/Informationspflichten.jsp

die unterrichtung des BR ist da schon etwas schwammiger formuliert § 80 BetrVG "rechtzeitig und umfassend" ein betriebsübergang als solches hat erstmal nichts mit den mitbestimmungsrechten des BR zu tun da ein betriebsübergang auch oftmals eine betriebsänderung beinhaltet, wären die §§ 111 und folgende BetrVG ebenfalls unter umständen relevant

http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/betriebsuebergang.php

B
Bussard

01.12.2009 um 15:30 Uhr

In der Zwischenzeit habe ich mich im Internet über Firmenverkäufe etwas schlau gemacht und bin bei (Wikipedia) auf eine neue Verkaufsvariante gestoßen. Diese wird als "share deal" bezeichnet. Der § 453 BGB wird dazu erwähnt. Ich kann aber bis jetzt noch nicht erkennen wie sich dieser "share deal" auf die Rechte der Arbeitnehmer auswirkt. Das wird noch interessant. Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit dem "share deal"?

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