In unserem Betriebsrat (5 Mitglieder; Betriebsgöße 60 Mitarbeiter) scheiden 2 durch Eigenkündigung aus. Es sind keine Ersatzmitglieder vorhanden. Muß nun neu gewählt werden und wenn ja in welchem Zeitraum. Sind wir überhaupt noch handlungsf.- bzw. beschlussfähig?