Erstellt am 17.11.2009 um 08:59 Uhr von derdermalwjlwar
Ja, es muss unerzüglich die Wahl eingeleitet werden und
ja, ihr seid weiter beschlussfähig, da eurer BR jeweils aus so vielen Mitglieder besteht, wie noch da sind.
Wenn bei euch einer oder zwei ausscheiden, besteht der BR noch aus 4 bzw. aus 3 Mitgliedern, und ist dann in beiden Fällen bereits ab 2 Anwesenden beschlussfähig.
Es kommt dann nicht mehr auf die Ursprungsgröße (5) des BR an.