Neuwahl nach Unterschreitung der Mindestmitglieder - in welchem Zeitraum?
In unserem Betriebsrat (5 Mitglieder; Betriebsgöße 60 Mitarbeiter) scheiden 2 durch Eigenkündigung aus. Es sind keine Ersatzmitglieder vorhanden. Muß nun neu gewählt werden und wenn ja in welchem Zeitraum. Sind wir überhaupt noch handlungsf.- bzw. beschlussfähig?
Community-Antworten (1)
17.11.2009 um 09:59 Uhr
Ja, es muss unerzüglich die Wahl eingeleitet werden und ja, ihr seid weiter beschlussfähig, da eurer BR jeweils aus so vielen Mitglieder besteht, wie noch da sind.
Wenn bei euch einer oder zwei ausscheiden, besteht der BR noch aus 4 bzw. aus 3 Mitgliedern, und ist dann in beiden Fällen bereits ab 2 Anwesenden beschlussfähig.
Es kommt dann nicht mehr auf die Ursprungsgröße (5) des BR an.
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