Erstellt am 01.12.2009 um 09:34 Uhr von pIERRE
Erstellt am 01.12.2009 um 09:42 Uhr von ridgeback
PIERRE,
AGG hat damit nichts zu schaffen.
BetrVG § 87, Ordnungsverhalten.
Erstellt am 01.12.2009 um 09:49 Uhr von rainerw
Pierre
Ergänzung zu ridgeback. Lasst euch doch mal begründen warum die der AG hier nach §75 BetrVG verstößt.
Erstellt am 01.12.2009 um 13:37 Uhr von kriegsrat
@ ridgeback
"AGG hat damit nichts zu schaffen"
und wenn in der verwaltung nur deutsche,
im lager überwiegend/ausschließlich türkische mitbürger arbeiten ? ;-)
Erstellt am 01.12.2009 um 13:46 Uhr von rainerw
@kriegsrat
warum stellst Du die Nationalitätenfrage? Hier geht es doch um die Frage des Radio höhrens und nicht die Sprache in welcher gesungen oder gesprochen wird.
Hört ein Deutscher nur Deutsche und ein Türke nur türkische Musik?
Erstellt am 01.12.2009 um 13:55 Uhr von waschbär
@PIERRE,
ich würde mal sagen der BR müsste mal den AG fragen WARUM es so unterschiedlich gehandhabt wird.GGF gibt es im Lager gründe die gegen eine Musikbeschallung sprechen.
@kriegsrat,
Was würde dein AG nur machen wenn er einen Waschbären im Verwaltungskomplex hätte....
Abschiessen geht übrigends wegen seiner Position im Betrieb nicht !
@rainerw,
ich hoffe du magst Ramstein.... oder besser deine Nachbarschaft .-)))
Erstellt am 01.12.2009 um 13:57 Uhr von kriegsrat
rainer,
nein, aber man könnte durch die nationalität das AGG bemühen, das ridgeback so kategorisch ausschließt
§ 1 AGG Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, .......................zu verhindern oder zu beseitigen.
Erstellt am 01.12.2009 um 14:05 Uhr von rainerw
@kriegsrat
Da hast Du wohl wahr.
Ramstein? nöö! Hatte eigentlich eher an unsere Schützenkapelle gedacht.
Erstellt am 01.12.2009 um 14:29 Uhr von waschbär
@rainerw,
nee bitte keine rand-Fichten-Gruppe mit dem Grusel Song jaa lebt dennne der Olle Holzi Michi nöchi...
Da ziehe ich dann auch das AGG .-))
Im ernst hier hilft NUr eine BV... oder die GEZ ! oder GEMA .-))
oder ein GRUND könnte ja sein das es im Lager notwendig ist, alles zu hören....
@Kriegsrat,
ich weis nicht ob man mit Kanonen auf Spatzen sChiessen sollte, grade wenn unklar ist .. Wer wer ist.
Es könnte zur folge haben das der AG dann ein + für alle verbindlich geltendes + Verbot raus gibt, mit der begründung Soory, wer schlafende Hunde weckt muss sich nicht wunden das er gebissen wird ( A-Karte mal wieder für den BR)
Erstellt am 01.12.2009 um 14:32 Uhr von rainerw
Sorry das ich Dir da wiederspreche waschbär. Aber da das Radio hören in der Vergangenheit erlaubt war, kann er jetzt nicht ein einseitiges Verbot aussprechen.
Erstellt am 01.12.2009 um 15:54 Uhr von waschbär
@Rainer
( Der Waschbär hat grade sein Monatliches update und ist aktuell offline)
PIERRE schreibt im Startfeld > Im Lager ( anderer Standort ) ist es verboten.
Könnte es sein das Du das überlesen hast? Demnach gibt es keine sogenannte Betriebliche Übung die es erlaubt im Lager Radio zu Hören?
Sebst wenn so hat der Ag ein Recht auf Wiederufung einer Erlaubniss ob im Stillschweigen oder Schriftlich, WENN ein Grund vorliegt !
z.B Arbeitsicherheit oder Beschwerden von Kollegen.
Sorry, aber das Leben ist kein Ponyhoff. Und Zuckersüssesozialromatik bringt der Waschbär ich nicht.
Erstellt am 01.12.2009 um 20:59 Uhr von rainerw
@waschbär
In der Tat, das mit den 2 Standorten habe ich überlesen. Sind beide Standorte aber als ein einheitlicher Betrieb anzusehen ist das aber unrelevant.
Gebe mal unter Google Radio hören im Betrieb oder ähnliches ein. Urplötzlich kommen Dir dann solche Urteile:
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949751757/1419.html
wie kleine Ponys entgegengelaufen. Bei solchen Urteilen leuchten meine rehbraunen Augen total romantisch und ich überreiche es dem AG mit einem Zuckersüssen Blick und er darf es unter sozialen Angelegenheiten abheften.
Anschließend können alle MA sagen "Elvis for ever" und den Knopf rumdrehen.
Erstellt am 02.12.2009 um 08:25 Uhr von waschbär
@rainerw
neee, so leicht ist es nicht das der Nick nichts genaues Schreibt könnte es sein das der Ag von den Radios gar nichts wusste... und es ist schon ein unterschied ob im Büro oder in einem Lager wo reger verkehr zu erwarten ist .-))
zumal im Lager viele ein Radio hören müssen wärend im Büro wenige ein Radio haben. ( frage geschmack Musik)
Ausserdem könnte es passieren das der Ag dann komplett Bockt und alee ohne Musi da Arbeiten :-(
Dann ist wieder der BR Schuld :-((((
Erstellt am 02.12.2009 um 18:13 Uhr von rainerw
@waschbär
Wie üblich bin ich mal wieder auf KBR Tour kurz vor der französischen Grenze. Wenn ich ich in 30 min mit meinen KBR Kollegen nach Frankreich rein fahre zum essen und die dortige Polizei hält mich mit 160 km/h an, dann werde ich einfach behaupten der waschbär hat gesagt wenn man behauptet man wüßte nicht das das verboten sei dann kann man es ruhig machen. Schickt ihm also mal die Rechnung. NE ne mein lieber, so einfach ist das nicht. Da kann der AG behaupten was er will. Wäre traurig genug wenn er nicht wüsste was sich in seinem Betrieb so abspielt. Hier würde ich ihn mit genuss vor jedes Gericht ziehen. Und die Diskusion mit den Büros, weil da ja auch telefonate geführt werden haben wir bei uns auch schon gehabt. Ich habe den AG nur gefragtob er denn bei etwas lauterer Musik telefoniert?! Selbst wenn er da ja gesagt hätte, hätte ich argumentiert das es in der heutigen Zeit auch Geräte gibt die eine Radio sofort aus oder leiser stellt sobalt das telefon bimmelt. So leicht kommte er um die bisher ergagenen Urteile nicht herum. Es ei denn Du benennst mir eins das passend zu diesem Fall das Gegenteil aussagt.
Erstellt am 03.12.2009 um 11:10 Uhr von waschbär
@rainerw,
Ja stimmt der Franzmann ansich hat nichts gegen Geschwindigkeit. Allerding solltest du nicht Waschbär sagen sondern > la laveur , hatte gesagt > der Rainer darf mit super Sonic um die ecke Brettern ....
Weil der Franzmann weis der Waschbär wuchs in Lustigen Verhältnissen auf, sein (Paten)Vater war Louis de Funès, allerdings war auch sein Patenokel Klaus Kinski sehr prägend.
Urteile.... Es reicht wohl eine Anweisung > KEINE Radios, im Lager grund Unfallverhütung und Kundenkontakt. Basta. (Rainer du musst auch mal Dominant sein, ansonsten tanzt dir der BR nur auf der Naserum ! Ausserdem, Versuch macht kug,schuss ins Blaue ist immer gut..)
Erstellt am 03.12.2009 um 22:36 Uhr von rainerw
@waschbär
Wenn Du mein Ag in dem Fall wärest und ich der BR müßten wir an dieser Stelle wohl einen Richter bemühen.
Der Nasentänzer würde la laveur dann genau so alt aussehen lassen wie die Verpateten Anverwandten es sind.
Erstellt am 03.12.2009 um 22:50 Uhr von kriegsrat
@ rainer
...und so entstehen aus kleinen machtproben die größten konflikte......
übrigens : wer bezahlt die GEZ, wenn im betrieb radio gehört wird
außer der AN bringt sein eigenes radio mit
das aber, und das hatten wir auch schon mal, dann offenbar getrennt/zusätzlich angemeldet werden muß....
weiß nicht mehr genau......
Erstellt am 04.12.2009 um 08:16 Uhr von waschbär
@kriegsrat,
nicht NUR die GEZ ist ein Punkt an dem siche die (kosten) Geister scheiden, auch die GEM hat dort mit bzw eintreibe funktion. Ein Lager welches von "vielen" Besucht wird könnte als Öffentliche veranstattung gewertet werden !!!!
@Rainer,
vergiss es. Der AG darf "ausnahmen" erstellen und es an anderen Orten UNTERSAGEN. Grade auch wegen dem Arbeitschutz, es ist nun mal so nicht alle Arbeistellen sind vergleichbar......
siehe grade Bankgewerbe....
Erstellt am 06.12.2009 um 00:13 Uhr von rainerw
@kriegsrat
GEZ, und wer diese bezahlt, ist das eine Thema. Das Aussprechen eines einseitigen Verbotes einer Sache- die vorher immer geduldet wurde eine Andere.
Das ist vergleichsweise genau so als wenn der AG dem BR eine Anhörung zur außerordentlichen- hilfsweisen ordentlichen Kündigung vorlegt. Auch hier wird ja getrennt und zwei Beschlüsse gefasst.
Frage: Wann ist öffentlich denn Öffentlich? Dies ist doch vornehmlich dann, wenn jederman egal ob er irgend etwas mit dem Betrieb zu tun hat oder nicht freien Eintritt zu den Arbeitsstätten hat. Hätte ich dies z.B. auf waschbär´s Arbeit?
@waschbär
In den Bankgewerben oder ähnlichem sind schon seit eh und je Radioverbot. Hier geht es aber um die Frage kann er es verbieten nachdem es vorher erlaubt war.
Hat Dir jemand in den letzten Tagen das Fell zu lange gekrault das Du das noch nicht mitbekommen hast?
Erstellt am 06.12.2009 um 00:21 Uhr von kriegsrat
@ rainer
ich bin doch ganz bei dir, was das "verbot" angeht
aber die kostenfrage könnte schon einen grund liefern, änderungen der bisherigen praxis einzuführen
kommt eben darauf an, welche gründe der AG anführt...
Erstellt am 06.12.2009 um 00:40 Uhr von rainerw
kriegsrat
Siehste, so kann man sich einigen. Nur mal das Wort mit A... wie Arbeitsgericht oder E...... wie Einigungsstelle in den Raum werfen und schon ist man der selben Meinung.
Wenn der AG Gründe anführt, ist der BR gut beraten sich vorab zu Informieren. Zum Beispiel, wie ist dies bei Speditionsbetrieben geregelt. Wäre schon schlecht wenn ein LKW kein Radio hätte um Staus zu umfahren; und somit Arbeitsstunden zu sparen. Würde mir ein AG dafür auch noch Geld abknöpfen, würde ich ihm was husten.
So würde ich auch in jedem herkömmlichen Betrieb argumentieren. Denn jede Firma hat Dienstfahrzeuge wenn nicht sogar LKW´s im Einsatz. Als BR würde ich dann in einer BV garauf bestehen das die Radios dort dann auch ausgebaut werden und die in Zukunft anfallenden Mehrstunden zu lasten des AG gehen, weil ebend keine Stauinfo´s mehr kommen.
Wie gesagt, immer eine Sache der Argumentation.
Erstellt am 07.12.2009 um 08:28 Uhr von waschbär
@rainerw,
ER schreibt NUR das ZWEI Radios in BÜRO erlaubt sind. IM lager war es wohl NIEMALS der fall. Zumal mich die Genehmigung intressieren würde... (wie sieht diese aus ??)
Erstellt am 07.12.2009 um 15:08 Uhr von rainerw
@waschbär
Nehmen wir mal an, ein BR hat eine saugute BV über Thema XY abgeschlossen in der er sich besser steht als der TV es aussagt.
Nächter TV Abschluss regelt dann aber für dieses Thema wiederum eine weitaus günstigere Regelung. was meinst Du was dann passiert?
Aber Deiner Frage, wie diese Genehmigung aussieht würde ich mich gerne anschliessen.
Erstellt am 08.12.2009 um 08:38 Uhr von waschbär
@rainerw,
ach Rainer versuche es mal so zu lesen das NUR die Fakten entscheiden.... und siehst du die gleichen wie ich ?
Erstellt am 08.12.2009 um 11:27 Uhr von rainerw
@waschbär
.....und genau das tuhe ich. Ich sehe 2 Betriebsteile die von 1 BR vertreten werden und in der unterschiedlich entschieden wird. Und dann sehe ich als Fakten noch die Urteile die bisher zu dem Thema immer zugunsten der AN und des BR ergangen sind.
Erstellt am 08.12.2009 um 11:35 Uhr von waschbär
@rainerw,
Ah ha ! und nun Zeige ich dir mal was ich sehe.. ich sehe was as du dann nicht siehst .-))
Eine Firma ! Eine Verwaltung und ein Lager.
Im Büro der Frima gibt es Zwei Radios .....
im Lager ist das Radio hören untersagt.
Frage was verstht sich unter andere Standort ? .... Wer hat was Genehmigt und wer hat was Untersagt ?
Und wenn der AG es untersagt hat mit welchen Argumenten ? immerhin reden wir von einem Lager (was viell sagend ist > ! < Thema Kunden kontakt, thema Beschallung von Dritten [wer will schon hören was ich höre ?] Thema Arbeitsschutz) ?
Ich sehe ein Start Fred mit mehr Fragezeichen als Ausrufe zeichen .)
Aber ich ehe auch das es mir Spass macht, mit dir das ganze hier aus zu loten ....
Erstellt am 08.12.2009 um 12:34 Uhr von rainerw
Wie ein Hase zu Ostern schlägt wohl auch ein waschbär zur Weihnachtszeit seine Haken.
Gerade noch von den Fakten geschrieben gehen wir gleich wieder in das spekulative (übrigens kein Verwandter von Spekulatcius).
Auch mir macht es Spass die Sache hier mit Dir zu diskutieren. Zweckdienlicher wäre es für die ganze Diskusion wohl für uns wenn der Fragesteller sich in der Diskusion mit einbringen würde. Tut er das nicht gehe ich zunächst erstmal davon aus das der Fragesteller ein BRM ist und auch weiß wer was untersagen darf und wer nicht. Und das der gesamte BR weiß das der AG hier nur versucht den Kürzesten Weg zu nehmen.
Der BR muß hier seine MBR behaupten und geltend machen. Und er darf sich nicht scheuen den komplizierteren Weg zu gehen. Die dann wäre: BV entwerfen und als Anhang an dieser BV eine Organisationsrichtlinie anheften in der der "Umgang" mit dem Radio bei Kundenkontakt und auch zum Thema Arbeitsschutz geregelt wird.
So zeigt der BR seinen guten Willen gegenüber dem AG. Stellt der AG sich dann aber absolut quer hat man gute Chancen, falls man den Weg einer gerichtlichen Entscheidung gehen will.
Der Weg des AG halte ich definitiv für falsch.
Erstellt am 08.12.2009 um 13:12 Uhr von waschbär
@rainerw,
Sehr Witzig... Thema und Thrad duch.