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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bezugszeitraum für Kurzarbeitergeld?

K
kurzundknapp
Nov 2016 bearbeitet

Die Regierung hat ja beschlossen, ab 2010 die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 18 Monate zu erhöhen. Beginnt der Bezugszeitraum für Firmen die in `09 schon kurz gearbeitet haben nun neu, oder werden die bereits kurz gearbeiteten Monate von den 18 abgezogen. (Wir hatten von Oktober - Dezember 09 keine Kurzarbeit = also Unterbrechung grösser drei Monate) Bitte keine Links zur AFA, die 180 Seiten Durchführungsanweisung möchte ich nicht wirklich lesen....

Danke

5.07801

Community-Antworten (1)

T
TROISDORFER

30.11.2009 um 13:26 Uhr

Die AFA hatt auch ein Telefon,da gehts schneller als beim durchlesen, auch nur die können dir eine Korrekte Auskunft geben,leider. MFG Troisdorfer

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