Erstellt am 30.11.2009 um 10:11 Uhr von kainil
Hallo Komali,
die Zustimmung alleine darf keiner geben,
die Mehrheit entscheidet.
Wenn 2 zustimmen ist der dritte überstimmt und die Zustimmung ist erteilt.
Erstellt am 30.11.2009 um 12:24 Uhr von neskia
Eine Zustimmung geht nur über Beschluss.
Alles weitere BetrVG § 33
Erstellt am 30.11.2009 um 12:38 Uhr von kriegsrat
neskia, kainil
.....was dem AG aber im prinzip egal sein kann, wenn ihm der BRV mitteilt, die neueinstellung ginge so in ordnung.....
Erstellt am 30.11.2009 um 12:56 Uhr von neskia
Was ich nicht in Abrede stellen will.
Nur wie sieht es aus wenn der Personali den BRV fragt und der spontan seine Zustimmung gibt ? ;-)
Erstellt am 30.11.2009 um 13:03 Uhr von kriegsrat
anders ;-))
aber auch nur, wenn der BR hinterher aktiv wird.....
was wohl nicht zu vermuten ist...
aber jetzt sind wir schon wieder im BR-lego-kasten am basteln, was wäre wenn und überhaupt..................;-)