Einblick in ein Schreiben von unserem ArbG an unseren Anwalt:

Hinsichtlich der Freistellung der BRM wird, soweit betrieblich möglich, auf die Verpflichtungen der BRM bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und beim Arbeitsanfall Rücksicht genommen.
Andererseits erwarten wir von den BRM, dass sie bei der Planung der zeitlichen Lage auf dringende betriebliche Notwendigkeiten Rücksicht nehmen und die Lage der Sitzungen so gestalten, das ein reibungsloser Betriebsablauf gewährleistet ist und das Wohl der zu Betreuenden nicht gefährdet wird.
Das Problem liegt weniger in der Arbeitsbelastung der MA an sich, als in der zeitlichen Lage der BR Sitzungen.
Dies lässt sich mit entsprechender Planung nach unserem Eindruck weitgehend vermeiden.
Zudem erwarten wir von den BRM, jeweils kritisch zu prüfen, ob die Arbeitsbefreiung erforderlich ist.

Wir haben jeden Mittwoch von 14-17 Uhr Sitzung. Zu den Sitzungen müsste der ArbG von einem 7er BR nur 2-3 BRM freistellen da der Rest aus seinem Frei kommen muss.
(dies liegt an einem rollierenden Freisystem). Dies bekommt er regelmässig nicht hin.

Süss nicht?