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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann eine Betriebsvereinbarung auf eine Dienstanweisung hinweisen?

H
haubi
Okt 2020 bearbeitet

Hallo, ich hoffe es kann mir jemand helfen. Der AG hat eine Dienstanweisung "Hygienekonzept" erlassen ohne die Mitbestimmung des BRs. Wir haben darauf hingewiesen das dies das zwingende Mitbestimmungsrecht des BRs verletzt und wollen nun eine Betriebsvereinbarung (BV) erarbeiten. Der AG will jedoch, dass die BV auf die DA hinweist. Ist das möglich oder ist das rechtlich falsch? Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße, Diana

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Community-Antworten (2)

K
Kjarrigan

20.10.2020 um 17:18 Uhr

Natürlich geht das. z.B. für das Hygienekonzept gilt die Dienstanweisung des AG. oder die Anlage 1 dieser BV.

DAnn braucht der BR immer nur die neue Anlage oder das Hygienekonzept abnicken und nicht immer die ganze BV ändern oder ergänzen.

K
kratzbürste

20.10.2020 um 17:24 Uhr

Die Frage ist, ob nach dem Abschluss der BV die Dienstanweisung noch so stehen bleiben kann. Richtiger wäre es, die Dienstanweisung nimmt Bezug auf die BV. Es ist die Frage, wedelt der Hund mit dem Schwanz oder umgekehrt. Und in der Rangfolge steht die BV nun einmal über der Dienstanweisung (in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten).

Grundsätzlich könnte man natürlich- um nicht noch einmal alles neu zu schreiben- Bezug auf einen bereits bestehenden Text nehmen, den man als Anlage zur BV macht.

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