Erstellt am 20.10.2020 um 12:10 Uhr von Kjarrigan
Wo kommen die 65 her?
Was sagt dein Arbeitsvertrag? Stunden pro Woche.
10 Tage im Monat? Mindesturlaub oder mehr? Wieviel Urlaub hat eine Vollzeitkraft?
Urlaub wird grundsätzlich in Tagen bemessen - da gibt es keine Wertigkeit in Stunden - zumindest nicht im Gesetz - für Dich selber vielleicht schon, aber das "zählt sozusagen nicht"
Wieviel Tage die Woche arbeitest du - mal 2 und mal 3 Tage?
Erstellt am 21.10.2020 um 12:07 Uhr von Severine
Hallo, ich habe einen Vertrag über 75h pro Monat. Da ich im Schichtdienst arbeite habe ich keine festen Arbeitstage. Ich gehe 10 Tage pro Monat arbeiten und komme so in der Regel auf 77 Arbeitsstunden. Ich habe im Jahr 30 Urlaubstage. Jetzt ist die Frage, wieviel Stunden pro Urlaubstag berechnet werden. Mein Arbeitgeber meint, ich muss über 3 Monate rechnen. Also 77hx3Monate:65 Tage (von 3 Monaten) und dann auf die Wertigkeit eines Urlaubstages zu kommen. Und ich bin der Meinung die Teilung durch 65 Tage ist nicht korrekt. Angeblich gibt das der Tarifvertrag IGZ her. Da sind Beispielrechnungen zur Berechnung des Urlaubsgeldes. Und da wird mit 65 Tage gerechnet.
Erstellt am 21.10.2020 um 13:13 Uhr von wdliss
Erstmal: auch ich kenne es nur so, dass Urlaub immer nur in ganzen Tagen bemessen wird - nicht in Stunden. Das ersmal nur dahingestellt.
Jetzt zu den 65 Tagen:
Wenn ich 365 Tage durch 4 Quartale Teile komme ich auf 91,25 Tage/Quartal. Das ganze jetzt mal (5/7) ergibt 65,18 Arbeitstage bei einer 5 Tage Arbeitswoche. Wenn man nun noch Feiertage etc. berücksichtigt erscheint mir 65 Tage aber doch ein realistischer Wert zu sein!?
Erstellt am 21.10.2020 um 15:01 Uhr von Kjarrigan
Hallo
ja wenn der Tarifvertrag IGZ gilt
https://www.ig-zeitarbeit.de/sites/default/files/redaktion/2020/2020-04-21_iGZ-DGB-Tarifwerk_2020-2022_Einzelseiten.pdf
dann steht das auf Seite 33 so beschrieben. Das ist aber nicht die Urlaubstageberechnung, sondern das Urlaubsentgelt. Das kommt halt daher , das man in der Zeitarbeit im Laufe des Jahres mehrere verschiedene Einsätze mit evtl. unterschiedlichen Stundenansätzen und / oder Branchenzuschläge hat, die auch im Urlaubsentgelt zu berücksichtigen sind.
Ergänzung: Die Berechnung des Urlaubsentgelt steht im übrigen in § 11 BUrlG.
Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat
und wenn man 13 Wochen mit 5 Tagen nimmt kommt man auf die 65 Tage.