Erstellt am 27.11.2009 um 15:27 Uhr von neskia
Ein bischen viel Durcheinander hier.
Ein Betriebsrat kann in Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, gewählt werden.
Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt
werden. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören.
Dein Chef gehört nicht dazu !!
Ob ihr einen neuen einstellt ändert nichts an der Tatsache, dass ihr einen BR wählen könnt. Ob ihr wollt und es auf die Reihe bekommt ist eine andere Sache.
Erstellt am 27.11.2009 um 16:00 Uhr von HansJürgen
Aber wir müssen nicht oder?
Erstellt am 27.11.2009 um 17:56 Uhr von nicoline
HansJürgen
Ihr kommt nicht in's Gefängnis, wenn ihr nicht wählt, aber der Chef kann wollen was er will, wenn die Beschäftigten einen BR wollen, können sie einen wählen, müssen müssen sie nicht!
Erstellt am 27.11.2009 um 18:04 Uhr von neskia
"Also müssten wir dem Jungen Mann leider eine Absage geben."
"Würde sich sonst noch etwas veränder wenn wir ihn einstellen würden?"
Ich habe so einen Verdacht, wer aus dem Betrieb die Frage gestellt hat.
Erstellt am 27.11.2009 um 18:09 Uhr von DonJohnson