Ersatzmitglied
Hallo, ein Ersatzmitglied ist in Rente gegangen. Ein Tag später hat sie bei uns als GfBKraft einen neuen Arbeitsvertrag bekommen. Kann sie als Ersatzmitlgied weiter geladen werden?
Community-Antworten (21)
19.10.2020 um 10:22 Uhr
Die Rente beendet (in der Regel) nicht das Arbeitsverhältnis. Und wenn sich nahtlos das Vertagsverhältnis ändert, besteht auch noch das BR-(Ersatz-)Amt.
19.10.2020 um 12:03 Uhr
Ich würde sagen das lässt sich aus der Ferne schlecht einschätzen. Ich würde aber mal meinen das er kein Ersatzmitglied mehr ist. Grund, die Juristische Sekunde.
19.10.2020 um 12:05 Uhr
Vorsicht Falle. AV prüfen. Normalerweise gibt es dort die Klausel, das das Beschäftigungsverhältnis mit dem Renteneintritt endet. Ausgenommen natürlich selten naiv formulierte Verträge.
Ist dies so, gibt es auch bei einem zeitlich "nahtlosen" Übergang keine Nahtlosigkeit. Denn der neue Vertrag stellt im Allgemeinen eine Neueinstellung dar und keine Vertragsänderung.
19.10.2020 um 12:53 Uhr
@Rudi wo hast du denn das gelesen? Finde ich spannend
19.10.2020 um 12:55 Uhr
Steht zum Beispiel in meinem AV. Dieser endet mit Renteneintritt. Anschließend greift die bereits erwähnte juristische Sekunde.
19.10.2020 um 13:08 Uhr
Es wird wohl eher auf das Beschäftigungsverhältnisses ankommen und nicht auf den Arbeitsvertrag. Der Gesetzgeber wird Betriebsräte wohl kaum vor unlösbare Probleme erstellen und verlangen dass er Arbeitsverträge beurteilt. Auf die hat er im allgemeinen überhaupt keinen Zugriff, besonders wenn kein schriftlicher Vertrag existiert.
19.10.2020 um 14:18 Uhr
Nur mal von dem Eingangsthraed aus gegangen: "ist in Rente gegangen" Demnach wurde die Rente beantragt und bewilligt. Und wenn er in Rente gegangen ist, ist dies zunächst einmal eine abgeschlossene Sache und der Arbeitsvertag gilt als beendet. Danach beginnt eine Neue Sache. Dies aber nur so aus den geschriebenen im Eingangsthread.
19.10.2020 um 14:29 Uhr
Der reine Akt des in Rente gehens beendet aber nicht "automatisch" das Arbeitsverhältnis. wie auch schon von krantzbürste in der 1 Antwort richtig geschrieben. Dazu bedarf es einer Regelung im AV, BV oder Tarifvertrag oder einer Kündigung einer der beiden Seiten.
Ob der neue Vertrag dann nahtlos anschließt oder eine Neueinstellung darstellt ist zu prüfen.
19.10.2020 um 15:58 Uhr
"Ein Tag später hat sie bei uns als GfBKraft einen neuen Arbeitsvertrag bekommen" ist aber ein ziemlich deutliches Zeichen, dass in dem vorliegenden Fall der ursprüngliche AV beendet wurde.
19.10.2020 um 16:17 Uhr
Nee - den AV können die Parteien auch schon vor Wochen besprochen haben. "Ist doch klar Hand, das du dann als GfBKraft weitermachen kannst und wir schrieben die rauch deine 39 Jahre Betriebszugehörigkeit in den AV damit du nächstes Jahr deine 40 Jahre Prämie bekommst"
Wir können uns doch hier ausdenken was wir wollen - der TE muss doch prüfen und wir nicht nach Zeichen oder Indizien schauen.
19.10.2020 um 17:31 Uhr
@Kjarrigan In dem Fall wäre ich bei dir, denn eine Verschiebung des Renteneintritts ist möglich. Siehe hier auch § 41 Satz 3 SGB VI Ich für meinen Teil nur nach dem gegangen was die TE geschrieben hat. Dem zu folge kann nur sie hier weiter helfen.
19.10.2020 um 18:20 Uhr
jetzt holt mich mal von der Leitung: nach dieser Logik müsste man aber doch auch eine Unterscheidung bei einem befristeten Vertrag machen. Nicht selten enden befristete Verträge zum Datum x. Und es wird dann ein neuer befristeter Vertrag geschlossen. Dafür gibt es dann einen neuen Grund etc. Wo ist bitte der Unterschied zu der Situation hier? Beim befristeten Vertrag würde doch auch niemand behaupten, dass die Mitgliedschaft im BR auf Grund des neuen Vertrags endet
19.10.2020 um 18:32 Uhr
Ganter, du stehst nicht auf der Leitung. Es kommt allein darauf an ob jemand ununterbrochen beschäftigt ist. Zwischenzeitliche Vertragsänderungen oder Bezug von Rente haben keinen Einfluss.
19.10.2020 um 18:36 Uhr
@ganther Hab nur 100 Volt für deine Leitung. Autsch und grins. Bei fortlaufend befristete Verträge wird der neu Vertrag unterschrieben bevor der alte ausläuft. Defakto besteht kein leerer Raum zwischen den Verträgen. Bei dem hier von der TE dargestellten Situation ist der AN in Rente gegangen und hat dann einen neuen AV unterschrieben. Was hier wie Wortklauberei klingt, ist aber rechtlich genau definiert. Hier spricht man auch von der juristischen Sekunde wenn erst ein Vertrag ausläuft und in der selben Minute ein neuer geschlossen wird. Kjarrigan hat da dann schon recht das hier nur die TE weiter helfen kann. Ansonten können wir nur raten oder Spekulatius essen.
19.10.2020 um 23:36 Uhr
Das Arbeitsverhältnis endet nicht, auch nicht für die sogenannte juristische Sekunde und die Mitgliedschaft oder Ersatzmitgliedschaft im BR endet nicht, wenn folgendes beachtet wird:
Möglichkeit der Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Rentenalters
Wenn das Arbeitsverhältnis laut Tarif- oder Arbeitsvertrag eigentlich mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet, kann es dennoch weitergeführt werden:
Gemäß § 41 S.3 SGB VI
können die Arbeitsvertragsparteien
während des Arbeitsverhältnisses
vereinbaren, den Beendigungszeitpunkt zeitlich hinauszuschieben. Arbeitgeber und Mitarbeiter können also während des laufenden Arbeitsverhältnisses - auch mehrfach - eine entsprechende vertragliche Vereinbarung abschließen. Diese sollte schriftlich festgehalten werden. Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis so rechtssicher fortsetzen. Die Regelung zur befristeten Beschäftigung von Arbeitnehmern im Renteneintrittsalter ist europarechtskonform, bestätigte der EuGH. Entsprechend lässt auch das BAG Befristungen von Arbeitnehmern im gesetzlichen Rentenalter nach dem Sozialgesetzbuch zu.
21.10.2020 um 21:24 Uhr
Hallo, danke für die vielen Antworten.!!!! Die Mitarbeiterin hatte im Arbeitsvertrag stehen, dass das Arbeitsverhältnis mit Renteneintritt endet. Daraufhin hat sie einen neuen Arbeitsvertrag als GfbK bekommen.
21.10.2020 um 21:24 Uhr
Hallo, danke für die vielen Antworten.!!!! Die Mitarbeiterin hatte im Arbeitsvertrag stehen, dass das Arbeitsverhältnis mit Renteneintritt endet. Daraufhin hat sie einen neuen Arbeitsvertrag als GfbK bekommen.
25.10.2020 um 23:10 Uhr
Deine beiden Antworten klären für MICH immer noch nicht eindeutig, ob das neue Arbeitsverhältnis WÄHREND des alten Arbeitsverhältnisses abgeschlossen wurde oder erst danach.
28.10.2020 um 21:01 Uhr
Hallo, der neue Arbeitsvertrag wurde geschlossen, während der alte noch lief. Wenn ich die Antwort von Nicoline richtig verstehe. Kann die Mitarbeiterin weiter als Ersatzmitglied geladen werden. Richtig?
28.10.2020 um 21:09 Uhr
Ich habe mir gerade das Gesetz angeschaut, der Inhalt ihres Arbeitsvertrags hat sich geändert. Sie ist jetzt als GfbKraft beschäftigt. Ist die Aussage trotzdem richtig?
30.10.2020 um 12:47 Uhr
Die Aussage ist trotzdem richtig. Jede/r AN kann nach den einschlägigen Bestimmungen seine Arbeitszeit ändern und ich lese in § 41 S.3 SGB VI nichts davon, dass diese Änderung des AV nicht erlaubt ist.
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