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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschlussfähigkeit - wenn der Vorsitzende des dreiköpfigen BR nicht an der Sitzung teilgenommen hat?

N
NoName
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, sind Beschlüsse wirksam, wenn der Vorsitzende des dreiköpfigen BR nicht an der Sitzung teilgenommen hat, aber nicht als Krank, im Urlaub oder auf einer Fortbildung entschuldigt war? (Der Vorsitzende war an seinem Arbeitsplatz, weil es dort sonst zum Zusammenbruch gekommen wäre) Und was muss dann im Protokoll stehen? Ist er dann Entschuldigt? viele Grüße

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Community-Antworten (7)

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Rapper

26.11.2009 um 14:23 Uhr

Dringende betriebliche Belange, wie die Abwendung von Schäden, die die Produktion gefährden könnten etc. sind auch ein Verhinderungsgrund bei einer Sitzung. Es kommt auch darauf an, was beschlossen wurde, welche Mehrheiten dafür erforderlich sind. Steht alles im BetrVG.

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rkoch

26.11.2009 um 16:58 Uhr

Was Rapper sagen wollte: Wenn der BRV verhindert ist (was hier möglicherweise der Fall war - siehe Rapper) hätte er ein Ersatzmitglied laden müssen. Hat er das nicht getan war zur Sitzung nicht ordentlich eingeladen und Eure Beschlüsse sind ungültig.

War er NICHT verhindert, hat er unentschuldigt/entschuldigt nicht teilgenommen, der stellv. übernimmt die Leitung der Sitzung und im Protokoll wird vermerkt "BRM xxx war abwesend/nimmt nicht teil/fehlt" unentschuldigt/entschuldigt tut nichts zur Sache. Vor jeder Beschlußfassung ermittelt Ihr ob Ihr Beschlußfähig seid (seid ihr, zu zweit) und vermerkt im Protokoll "BR ist beschlußfähig". Dann macht Ihr Euren Beschluß (in den meisten Fällen Mehrheit der anwesenden BRM, also 2x ja ist angenommen) und notiert den "mit x Ja, x Nein angenommen, abgelehnt)

K
Kriegsrat

26.11.2009 um 19:14 Uhr

ich möcht ja keine alten kamellen aufwärmen, aber "entschuldigt" kann er ja nur fehlen, wenn auch ein entsprechender anerkannter verhinderungsgrund als entschuldigung vorliegt......

somit tut entschuldigt/unentschuldigt schon etwas zur sache fehlt er entschuldigt, liegt ein verhinderungsgrund vor, ersatzmitglied ist zu laden fehlt er unentschuldigt, liegt kein verhinderungsgrund vor, es darf kein ersatzmitglied geladen werden

und entschuldigt heißt nicht : tut mir leid, ich kann nicht kommen.......

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rkoch

26.11.2009 um 21:10 Uhr

@kriegsrat

Hier tut sich bei mir eine Bildungslücke auf - kannst Du mich mal auf die olle Kamelle hinweisen?

Ich kann im BetrVG die Begriffe entschuldigt/unentschuldigt nicht finden - und so sehr ich mir das Hirn zermartere kann ich mich auch an kein Seminar oder einen Kommentar erinnern in dem diese Begriffe so verwendet worden wären. Ich kann mich aber natürlich auch irren, insofern wäre ich für eine Hinweis auf den Ursprung dankbar.

K
Kriegsrat

26.11.2009 um 21:22 Uhr

die begriffe kommen im betrVG in dem zusammenhang auch nicht vor......... aber wenn man sie schon verwendet, sehe ich sie eher vom allgemeinen rechtsverständnis her wann gilt man als "entschuldigt" im sinne , daß keine pflichten vorwerfbar verletzt wurden z.b. analog der "genügenden entschuldigung" im sinne der StPO, oder der entschuldigungsgründe (schuldausschließungsgründe) gem. StGB bzw. BGB (aber ich glaube, das führt zu weit...)

R
rkoch

26.11.2009 um 21:46 Uhr

Vielleicht reden wir aneinander vorbei.

Ich habe die Begriffe nur verwendet, weil sie noname verwendet hat und ich versucht habe ihm klar zu machen, das sie im Sinne des BetrVG bei der Frage Verhindert/nicht Verhindert keine unmittelbare Bedeutung haben - kam wohl nicht so rüber.

Wenn man sie denn unbedingt verwenden will, stimmt Deine Definition natürlich.

I
Immie

26.11.2009 um 23:26 Uhr

@noname So lange ihr kein Ersatzmitglied geladen habt...

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