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Jugend- und Auszubildendenvertretung - darf an jeder BR-Sitzung teilnehmen?

T
tamara
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein Teil unseres BR-Gremiums ist der Meinung das unsere JAV an jeder Sitzung teilnehmen darf.

Laut BetrVG bin ich aber der Meinung, dass die JAV nur dann teilnehmen darf, wenn es um die Auszubildenden geht.

Wer kann weiterhelfen oder hat hier Erfahrung?

5.11002

Community-Antworten (2)

B
Beantworter

25.11.2009 um 16:42 Uhr

Die JAV hat bei ALLEN Sitzungen ein Teilnahmerecht, aber nicht zu allen Themen ein Stimmrecht, nur wenn es um Auszubildende und jugendliche AN geht. Vergleiche SBV!

M
Matze

25.11.2009 um 16:48 Uhr

@Tamara, siehe auch §67, (1) BetrVG: "Die Jugend- und Ausbildungsvertretung kann zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden." Mit kollegialen Grüßen

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