Erstellt am 15.10.2020 um 10:46 Uhr von rtjum
Beleidigungen kann man vor Gericht bringen...
Erstellt am 15.10.2020 um 11:06 Uhr von Kjarrigan
Wie sieht die "angebliche" Beleidigung denn aus?
Kritik über und sich beschweren darf jeder, solange sie sachlich und begründet ist.
Das kann der BR ja in einer Stellungnahme (sachlich) beantworten. Kann man auch in einer Abteilungsversammlung oder einer Betriebsversammlung klären / besprechen / diskutieren.
Erstellt am 15.10.2020 um 11:09 Uhr von Kratzbürste
Selber gezielte Öffentlichkeitsarbeit leisten - aber sachlich korrekt.