Kurzarbeit - darf bei entsprechendem Umsatzrückgang trotzdem gekündigt werden?
Hallo zusammen, unser Betrieb ist in Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigungen sind laut BV ausgeschlossen. Die GL will 5 MA kündigen. Die GL meint nun, der Umsatz wäre um mehr als 50% zurückgegangen und es dürfen dann Kündigungen ausgesprochen werden, trotz Klausel in der BV. Stimmt das?
Wir sind für jede Info dankbar.
Community-Antworten (17)
24.11.2009 um 15:22 Uhr
@ festländerin, der will Euch verarschen. Wenn in einer BV betriebsbedingte Kündigungen ausgeschloßen wurden, dann darf er wgen der BV auch nicht betriebsbedingt Kündigen.
24.11.2009 um 15:28 Uhr
@werner
Das meint der RA unserer GL. Der Umsatz sei um mehr als 50% zurückgegangen, so dass weniger Arbeit und zuviele Arbeitskräfte da wären.
PS. Wir haben uns mittlerweile über die Gewerkschaft einen RA besorgen lassen.
24.11.2009 um 16:34 Uhr
festländerin ? Das hatten wir doch schon... Oder ? Mfg Troisdorfer
24.11.2009 um 17:23 Uhr
@troisdorfer
Ja, aber was bezweckt die GL damit?? Will sie die Firma auf Kosten der Kurzarbeit und Kündigungen sanieren?
24.11.2009 um 17:27 Uhr
festländerin, habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss? Hat die BV denn eine Öffnungsklausel im Hinblick auf die Entwicklung des Umsatzes?
24.11.2009 um 17:33 Uhr
@Lotte
Nein, wir haben keinen Wirtschaftsausschuss.
Wir haben der GL vorgeschlagen, anstatt der Entlassungen die Kurzarbeit komplett auf 100% zu fahren. Darauf ist die GL nicht eingegangen. Sie wollen die 5 Kollegen entlassen. Nun haben wir im Dezember einen Termin mit der Einigungsstelle...
Aber der RA der GL meint, wenn der Jahresumsatz um über 50% zurückgegangen ist, dürfen trotz KA Leute entlassen werden. Stimmt es denn? Gibt es da einen Paragraphen oder Ähnliches oder ein Urteil?
24.11.2009 um 18:04 Uhr
Nun haben wir im Dezember einen Termin mit der Einigungsstelle... Der RA der GL meint, wenn der Jahresumsatz um über 50% zurückgegangen ist, dürfen trotz KA Leute entlassen werden
Das mit den 100% habe ich dir ja schon in deinen ersten Thread vorgeschlagen,das sich der AG nicht darauf einlässt lässt darauf schließen,das er Personal abbauen möchte !!!
Wenn der RA der GL so sicher ist,würde die GL die Entlassungen nicht einfach durchziehen,es geht doch seiner meinung nach ums Überleben ???
Nicht das sich der RA mit samt der GL vor Gericht lächerlich machen ....
Tee trinken und abwarten heisst es so schön,zum Termin ist es ja nicht mehr lange hin ... MFG Troisdorfer
24.11.2009 um 18:46 Uhr
Festländerin, ergänzend zum Troisdorfer: Hoffe, dass Ihr miitlerweile einen fähigen Anwalt für Eure Einigungsstelle habt?
24.11.2009 um 18:58 Uhr
@Lotte es ist der Arbeitgeberanwalt der so Unfähig ist,vieleicht war dieser Rechtsverdreher ja ein Sonderangebot und besonders billig ;-) Sparen wollen wir ja alle ....
24.11.2009 um 19:14 Uhr
@Troisdorfer
Er gehört zu einer von den 100 besten Sozietäten in Deutschland. Ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat einen ziemlich guten Ruf. Außerdem soll er einer der schlimmsten "Gewerkschaftshasser" sein.
Die GL sagt außerdem, den 5 MA wird gekündigt und die "überschüssigen" Arbeitskräfte würden zunächst dauerhaft in KA geschickt werden. Weiterhin würde es für die 5 MA keine Abfindung geben.
24.11.2009 um 19:15 Uhr
Troisdorfer, aber sie schrieb doch "PS. Wir haben uns mittlerweile über die Gewerkschaft einen RA besorgen lassen." Trotzdem hast Du Recht mit dem Sonderangebot ;-))
24.11.2009 um 19:20 Uhr
festländerin, da warst Du schneller ;-)) Lasst Euch nicht einschüchtern. Wieviel Mitglieder hat denn Eure Einigungsstelle?
24.11.2009 um 19:48 Uhr
@Lotte
Komisches Gefühl ist es schon für uns. Das erste Mal, dass es richtig "Ernst" für uns als BR in der Fa. wird.
Habe leider noch keine Ahnung, weil ich heute bei der BR-Sitzung nicht dabeisein konnte.
Mir wurde von unserem 1. BR mitgeteilt, dass die GL mit RA, unsere RA, BR, IG Metall-Gewerkschaftssekretär und einer von der Einigungsstelle dabei sind. Wieviele können bzw. müssen von uns als BR dabei sein?
24.11.2009 um 19:57 Uhr
Die GL sagt außerdem, den 5 MA wird gekündigt und die "überschüssigen" Arbeitskräfte würden zunächst dauerhaft in KA geschickt werden. Weiterhin würde es für die 5 MA keine Abfindung geben.
Du sagst es: Die GL sagt bisher nur,mit einem guten Anwalt würde sie es einfach tun. Meine Meinung ist,das der AG euch vor den Karren spannen möchte um Betriebsbedingte Kündigungen so Billig wie möglich über die Bühne zu bringen ...
PS.Er gehöre zu den 100 besten Sozietäten in Deutschland und einer der schlimmsten "Gewerkschaftshasser" sein. Das beschreiben alle Rechtsverdreher von sich !!! Lasst euch nicht EINLULLEN . ;-)
@Lotte ;-) So ein Anwalt nehme ich nichtmals Geschenkt !
MFG Troisdorfer
24.11.2009 um 20:04 Uhr
festländerin, wenn Ihr Euch auf einen guten Einigungsstellenvorsitzenden einigen konntet, ist es eine recht spannende Sache. Google mal ein bißchen, dann weißt Du auch wie das mit der Besetzung etc. sein muss. Viel Glück
Troisdorfer, kommt vielleicht darauf an, wofür... ;-)))
24.11.2009 um 20:04 Uhr
RA, BR, IG Metall-Gewerkschaftssekretär Was braucht es mehr ? Ihr habt nichts zu verlieren ....!!! Nur über die Zukunft der Belegschaft entscheidet jetzt die gesammte Einigungsstelle ... Als Betriebsräte dürft ich schon ein wenig Stolz sein,nicht unter dem Druck der GL und dem Argument der WWK eingebrochen zu sein . MFG Troisdorfer
25.11.2009 um 11:15 Uhr
@festländerin
Auch wenn die anderen Dir Hoffnung machen will ich ganz ehrlich sein:
Kündigungen von Arbeitsverträgen sind Vertragsrecht, und da sind Dritteinflüsse von vorneherein ausgeschlossen! Deswegen ist auch §102 BetrVG so gefasst, das der BR zwar Widerspruch zur Kündigung einlegen kann, der AG aber am Ende doch kündigen darf. Es ist eben ausgeschlossen, das der BR Einfluss auf die Vertragsbeendigung nimmt. Und das gilt auch für Eure BV.
Das heißt NICHT, das Eure Kündigungsschutzklausel in der BV sinnlos ist. Der AG hat Euch damit eine Gesamtzusage gemacht, auf Kündigungen zu verzichten. Das hat er freiwillig getan und ist damit an diese Zusage auch gebunden. Allerdings sind es die Arbeitnehmer, die Ihre Rechte aus dieser BV einklagen müssten. Das Recht des BR auf Durchführung der BV und das Recht dies über §23 (3) BetrVG einzufordern zieht hier nicht, da hier materielle Bedingungen definiert sind und damit nicht der Betriebsrat der Rechteinhaber ist. Die Chance, das die Kündigungen infolge Eurer BV nichtig sind, ist doch recht hoch (ich würde sagen 100%). Insofern ist Euer AG schlecht beraten, wenn er glaubt die Kündigungen ohne Abfindung durchsetzen zu können (Ich bin überzeugt das er das weiß (s.u.)). Das die Kündigungen am Ende gegen eine nicht unerhebliche Abfindung dann doch aufgelöst werden ist allerdings erfahrungsgemäß dann doch wieder sehr wahrscheinlich. Verhindern könnt ihr sie als BR mit Bezug auf die BV aber nicht.
Der AG hat nur eine Chance, die Kündigungsschutzklausel der BV unwirksam zu machen: Die BV kündigen! Damit ist aber die Kurzarbeit auch vom Tisch! Und das will er nicht, also sucht er einen anderen Weg die Klausel loszuwerden.
Das Euer AG bislang nicht gekündigt hat (was er einfach tun könnte), sondern mit Euch rumdiskutiert, zeigt, das er sich der oben beschriebenen Fakten durchaus bewusst ist. Er spielt mit Euch um Euch zu irgendetwas zu veranlassen, was ihm weiterhilft.
Das er jetzt gar bereit ist in eine Einigungsstelle zu gehen anstatt einfach Fakten zu schaffen, stimmt mich nachdenklich. Es besteht nämlich die Gefahr, das der AG im Rahmen des von Euch angestrengten Einigungsstellenverfahrens die Klausel in der BV als "unverhältnismäßig" deklariert und sie von der Einigungsstelle aus Eurer BV streichen lassen will. Wenn diese Diskussion vor der Einigungsstelle erstmal im Gang ist, wird sie auf die eine oder andere Art beigelegt werden. Ob er damit durchkommt ist fraglich, aber eine gewisse Chance besteht doch. Bereitet Euch also sicherheitshalber auf diese Möglichkeit vor, damit ihr in der Einigungsstelle dagegenhalten könnt. Wenn ihr das nicht könnt fallt ihr möglicherweise hinten runter und die Einigungsstelle streicht oder verwässert die Klausel per Spruch der Einigungsstelle. Eine Einigungsstelle hat eben zwei Seiten und ist nicht zwangsläufig pro BR eingestellt. Und schon gar nicht ist ihre Aufgabe eine BV zu interpretieren, das ist Aufgabe des Gerichts. Ihre Aufgabe ist einen Kompromiss zwischen BR und AG zu finden und dann die BV ggf. neu zu fassen. Und wie dieser Kompromiss aussieht ist ungewiss.
NB: Da ihr keinen WA habt, habt ihr zwangsläufig weniger als 100 Beschäftigte. Wie viele sind es denn genau? Die 5 AN klingen verdächtig nach "ausreichend wenig, damit nicht ein Sozialplan erzwingbar wird". Je nach Betriebsgröße ist schließlich ein Sozialplan ab 6 AN erzwingbar.
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