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Betriebsratsitzung - welcher Nachrücker ist einzuladen?

B
Bayer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hab mal eine Frage zur Beriebsratsitzung. Wir sind ein 5er Kremium (2 Angestellte / 3 Arbeiter). BRV ist z. Zt. Beruflich im Ausland. Ich als Stellvertreter möchte nun zu einer BR- Sitzung laden. 2 Arbeitervertreter aus dem BR sind z Zt. vehindert und ich muß Nachrücker einladen, der nächste Nachrücker war bei der BR Wahl damals Arbeiter, ist aber jetzt Angestellter,kann ich Ihn laden oder muß ich Ihn überspringen und muß den nächsten "Arbeitervertreter zur Sitzung einladen? Danke für eure Antworten

5.35008

Community-Antworten (8)

D
DonJohnson

22.11.2009 um 15:11 Uhr

Solange er kein Leitender Angestellter ist, ist er zu laden...

R
rainerw

22.11.2009 um 15:19 Uhr

Deine direkte Frage hat DJ ja schon beantwortet, aber ich möchte trotzdem noch mal nachhaken. Du schreibst 2 Arbeitnehmervertreter sind z. Zt. verhindert. Da Du dies so kurz umschreiben wolltest umschleicht mich der Verdacht das da wohl kein richtiger Verhinderungsvorfall vorliegen könnte. Wenn ich mich irre... sorry. Wollte aber mal gerne den Verhinderungsgrund der Beiden wissen.

B
Bayer

22.11.2009 um 15:28 Uhr

Der erste ist der BRV und z.Zt. Beruflich im Ausland, der zweite ist im Urlaub

S
SuzieQ

22.11.2009 um 15:37 Uhr

Bayer, es wird kein Unterschied zwischen Arbieter und Angestellte gemacht. Das war einmal...

R
rainerw

22.11.2009 um 16:02 Uhr

Danke. Dann ist es so wie DJ und SuzieQ es hier schreiben.

T
tiktak

22.11.2009 um 19:28 Uhr

@ Bayer Nach § 29 Einberufung der Sitzungen kann nur BRV einer BR-Sitzung einberufen. Bist du sicher das es bei euch geregelt ist,sonst sind alle Beschlüse unwirksam. tik-tak

L
Laffo

22.11.2009 um 20:19 Uhr

@ Uhr

..& was ist mit dem/der stvBRV? ... falls dieser auch nicht da ist.. mit einem Selbstzusammentrittsrecht des BR? oder gibt es eine Regelung in der Geschäftsordnung?

lies mal Fitting § 29 Rn 22,23,24 BetrVG

R
rkoch

23.11.2009 um 10:24 Uhr

@ tiktak, Laffo

Zitat von Bayer:

"Ich als Stellvertreter ...."

Denke, das hat alles seine Richtigkeit.

@Bayer:

Da Du dir bezüglich der Ladungsmodalitäten unsicher bist, kann ich Dir als Stellvertreter nur ein BRV-Seminar nahelegen. Wie die anderen schon gesagt haben, macht eine falsche Ladung alle Beschlüsse nichtig.

In diesem Zusammenhang: Da du so auf "Arbeiter" und "Angestellte" rumreitest: hattet ihr Listen- oder Persönlichkeitswahl? z.B. eine Arbeiter- und eine Angestelltenliste? Falls ja, gelten andere Nachrückermodalitäten als bei Personenwahl! Bei Persönlichkeitswahl rücken die verbleibenden Ersatzmitglieder nach ihrer erreichten Stimmenzahl nach, bei Listenwahl rücken die Mitglieder der jeweiligen Listen entsprechend ihrer Listenposition nach! Erst wenn eine Liste keine Ersatzmitglieder mehr aufweist rücken die Mitglieder anderer Listen nach dem Ergebnis der Listen nach! Das wird gerne falsch gemacht!

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