§ 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG - Einköpfiger BR
Hallo,
bin ein einköpfiger BR und wollte mich bezüglich des obengenannten Paragraphen erkundigen.
Ich weiß das ich nur ein Informationsrecht habe und keine Mitbestimmung. Nun verstößt der GF gegen Abs. 2 Nr. 5 und stellt jemanden ohne Ausschreibung ein.
Werde auf den Paragraphen hinweißen aber muss der GF dann dennoch ausschreiben oder habe ich kein Recht darauf?
Gruß,
Frank
Community-Antworten (5)
12.10.2020 um 13:17 Uhr
Woraus ergibt sich bei dir denn die Pflicht zur Ausschreibung?
12.10.2020 um 13:17 Uhr
hast Du nach
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/93.html
die Ausschreibungen gefordert? Ich weiß zwar, das einköpfige BRs etwas eingeschränkter sind, aber mir wäre jetzt nicht bewusst, dass sie die Ausschreibung nach §93 nicht fordern können.
12.10.2020 um 13:26 Uhr
Der Kandidat ist sehr gut für die Position geeignet. Es gibt auch niemanden intern, der auf die Stelle passt.
Nun habe ich die Information erhalten, dass diese Stelle geschaffen wurde und die Person eingestellt wird. Will aber sicher gehen, dass sich niemand im Team übergangen fühlt.
@celestro Ich habe noch nicht geantwortet, da ich mich erst informieren wollte. § 93 hatte ich dabei noch gar nicht in betracht gezogen. Das umgeht das Problem, dass ich als einköfiger BR mit §99 habe.
@gather siehe § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG
12.10.2020 um 14:18 Uhr
Du wirst jetzt aber nicht mehr im Nachgang eine Ausschreibung nach §93 BetrVG fordern können sondern nur für die Zukunft.
12.10.2020 um 15:36 Uhr
tja nur weil § 99 BetrVG von einer Ausschreibung spricht, kannst Du dich nicht einfach so darauf berufen. Du musst einer Ausschreibung auch gefordert haben. Der AG könnte mit Dir ja eine Vereinbarung dazu schon getroffen haben, dann könntest Du mit Blick auf die Vereinbarung m.E. zwar nicht nach § 99 BetrVG widersprechen (da der AG gerade keine Zustimmung braucht), aber man könnte einen Verstoß gegen die Vereinbarung geltend machen.
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