Briefkasten\ Kummerkaste
Liebe Kolleginnen und Kollegen wir haben geschäftsführung aufgefordert ein briefkasten an außengelâde anzubringen er hat das auch gemacht nach einem bestimmten Zeitraum von 3 Monat hat er es willkürlich ohne den Betriebsrat mitzuteilen dass er es wegmacht ? Meine Frage an euch BertVG der Arbeitgeber ohne unsere Zustimmung ohne uns Information zu geben darf erst wegmachen wenn nicht. Darf der Betriebsrat gerichtlich vorgehen bitte um Schnelle Nachricht ich möchte mich im voraus bedanken
Community-Antworten (2)
11.10.2020 um 11:22 Uhr
Nein natürlich darf er den Kasten nicht einfach entfernen. Es gehört zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, dass sich BR und AG einvernehmlich darauf verständigen, wo ein derartiger Kasten hängen soll.
13.10.2020 um 16:55 Uhr
bin komplett bei Kratzbürste. Persönlich halte ich allerdings von Kummerkästen rein gar nichts.
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