Taschenkontrollen - Sache der Polizei, oder max. auf freiwilliger Basis?
Hallo, habe gerade eine neue Arbeitsordnung vor mir liegen, worin der GF, der Prokurist und der Produktionsleiter autorisiert werden soll Taschenkontrollen und dergleichen vorzunehmen. Ich denke mal das ist Sache der Polizei, oder max. auf freiwilliger Basis. Wir sind ein metallverabeitender Betrieb und haben mit Konsumgütern nichts zu tun.
Community-Antworten (6)
21.11.2009 um 00:22 Uhr
Du einfach lesen hier:
http://www.lmgtfy.com/?q=taschenkontrolle+betriebsrat
oder besser
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVI/Arbeitsrecht_68/arbeitsrecht_68.html
21.11.2009 um 00:34 Uhr
global, gibt es einen BR?
21.11.2009 um 21:29 Uhr
einen BR schon aber in der alten AO war das noch kein Thema und bis jetzt gab es auch noch keinen Anlass aber trotzdem vielen Dank
21.11.2009 um 22:26 Uhr
Und jeder neue BR hat alle BV oder eine BO zu überprüfen - danke der Nachfrage. Außerdem halte ich es für eiine Unsitte eine BO überhaupt abzuschließen - völliger Blödsinn - am besten dann noch insgesamt 3 oder 4 Seiten die alles regeln - ich kann gar nciht so viel essen wie ich kotzen möchte....
22.11.2009 um 03:05 Uhr
Finger weg von solchen Einigungen kann ich nur sagen. Will es der AG denoch durchfüren haut ihm auf die Selbigen und macht einen Ausang für die Belegschaft das sie verlangen können das Die Polizei dabei ist. Mal schauen wie lange der AG bereit ist die unberündeten Einsatzkosten zu zahlen.
22.11.2009 um 20:33 Uhr
gibts da auch eine gesetztliche Grundlage worauf man sich berufen kann, dass die Polizei mit anwesend ist - ich kenne auch Betriebe da sind Kontrollen normal - allerdings schon im AV geregelt
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