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Taschenkontrollen - Sache der Polizei, oder max. auf freiwilliger Basis?

G
Global
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe gerade eine neue Arbeitsordnung vor mir liegen, worin der GF, der Prokurist und der Produktionsleiter autorisiert werden soll Taschenkontrollen und dergleichen vorzunehmen. Ich denke mal das ist Sache der Polizei, oder max. auf freiwilliger Basis. Wir sind ein metallverabeitender Betrieb und haben mit Konsumgütern nichts zu tun.

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Community-Antworten (6)

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ridgeback

21.11.2009 um 00:34 Uhr

global, gibt es einen BR?

G
Global

21.11.2009 um 21:29 Uhr

einen BR schon aber in der alten AO war das noch kein Thema und bis jetzt gab es auch noch keinen Anlass aber trotzdem vielen Dank

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DonJohnson

21.11.2009 um 22:26 Uhr

Und jeder neue BR hat alle BV oder eine BO zu überprüfen - danke der Nachfrage. Außerdem halte ich es für eiine Unsitte eine BO überhaupt abzuschließen - völliger Blödsinn - am besten dann noch insgesamt 3 oder 4 Seiten die alles regeln - ich kann gar nciht so viel essen wie ich kotzen möchte....

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rainerw

22.11.2009 um 03:05 Uhr

Finger weg von solchen Einigungen kann ich nur sagen. Will es der AG denoch durchfüren haut ihm auf die Selbigen und macht einen Ausang für die Belegschaft das sie verlangen können das Die Polizei dabei ist. Mal schauen wie lange der AG bereit ist die unberündeten Einsatzkosten zu zahlen.

G
Global

22.11.2009 um 20:33 Uhr

gibts da auch eine gesetztliche Grundlage worauf man sich berufen kann, dass die Polizei mit anwesend ist - ich kenne auch Betriebe da sind Kontrollen normal - allerdings schon im AV geregelt

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