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Taschenkontrollen, Abtasten

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Horst
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, hat jemand von Euch eine Vorlage zu einer Betriebsvereinbarung "Taschenkontrollen" bzw. Kontrollen der Mitarbeiter beim Verlassen des Unternehmens? Vielen Dank

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Community-Antworten (4)

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Fayence

14.08.2006 um 18:07 Uhr

Horst, wenn Du in Google einmal "Betriebsvereinbarung Torkontrolle oder Taschenkontrolle" eingibst, wirst Du fündig!

Die Leibesvisitation mag in dem ein oder anderen Fall ja verlockend sein, aber.... Finger weg!!!

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Horst

15.08.2006 um 10:53 Uhr

Hallo Fayence, leider finde ich nicht eine dementsprechende BV über Taschenkontrollen. Hier gibt es nur eine solche zwecks Torkontrollen. Wäre nett wenn Du mir da die genaue Adresse geben könntest, danke

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Fayence

15.08.2006 um 11:21 Uhr

Hallo Horst,

die "Taschenkontrolle" ist in der "Desy BV Torkontrolle" beinhaltet. Falls eine solche Kontrolle bei Euch wirklich rechtens eingeführt werden soll, macht eine solche doch auch nur an einer solchen Stelle Sinn (sinnbildlich).

Da eine solche Mitarbeiterkontrolle massiv in den Persönlichkeitsschutz Eurer KollegInnen eingreift, solltet/müsst Ihr Euch zwingend mit der Rechtslage auseinandersetzen. Daher rührt mein Verweis, auch "BV Taschenkontrolle" zu googlen.

Auch würde ich eine solche BV vor Abschluss zwingend durch einen Anwalt überprüfen lassen.

"Eine Mitarbeiterkontrolle darf nicht gegen das Strafgesetzbuch verstoßen. Das führt immer zur Unzulässigkeit der Maßnahme, wenn nicht ausnahmsweise Notwehr oder Notstand gegeben sind. Das Interesse des Arbeitgebers muss den Persönlichkeitsschutz des Angestellten übersteigen. Lediglich vorbeugende Kontrollmaßnahmen sind grundsätzlich unzulässig, ein konkreter Tatverdacht muss zwingend vorliegen."

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tinka133

15.08.2006 um 12:38 Uhr

Hallo Horst, Taschenkontrolle: darf bei Verdacht von Diebstahl im Betrieb am Personalausgang bei den Mitarbeitern durchgeführt werden. Die Kontrollmöglichkeit muss durch Betriebsvereinbarung oder im Einzelvertrag vorher festgelegt worden sein. Welche Mitarbeiter jeweils kontrolliert werden, wird meist durch das Zufallsprinzip oder durch Stichproben bestimmt. Einkaufstaschen der Kunden dürfen nur mit Einwilligung des Kunden und bei konkretem Diebstahlverdacht kontrolliert werden. Verweigert der Kunde die Taschenkontrolle, muss die Polizei hinzugerufen werden.

Ich habe nur ein Typ für Euch: www.soliserv.de

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