Erstellt am 20.11.2009 um 18:39 Uhr von diealte
>>> hat er
Wer ist er?
Warum diese Frage?
Wer/was bist Du?
Erstellt am 20.11.2009 um 18:55 Uhr von Troisdorfer
??? ich kann da kein Satz erkennen ???
Erstellt am 20.11.2009 um 19:14 Uhr von carrie
... weil die Rechnungen laufen ja weiter...
Was ändert sich denn am Zahlen der Rechnungen, wenn man BR ist?????
Erstellt am 20.11.2009 um 19:47 Uhr von Petrus
*wie wir ein br vergütet? bezahlt?*
So wie es ihm nach seinem Arbeitsvertrag zusteht
*meine farge ist hat er wegen dem auf wand und wegen der freistellung meher geld oder weniger ... *
Brutto exakt das gleiche wie ein vergleichbarer "Nicht-BR"
Und "Mehraufwand"? Bezifferbare Mehrkosten (z.B. Fahrkarten, gesetzlich geforderte Schulungen) werden erstattet, der Rest fällt unter Ehrenamt.
Nachzulesen im Betriebsverfassungsgesetz, §§ 37 + 40
Erstellt am 20.11.2009 um 22:27 Uhr von Immie
...wie wir ein br vergütet? bezahlt ?...
Zu schlecht:-(
Erstellt am 20.11.2009 um 22:56 Uhr von pirat
@ Immie,
ich finde es durchaus faszinierend, mit welcher Selbstverständlichkeit, die Frage nach zusätzlicher *Entlohnung* von brian hier gestellt wird.
BR-Tätigkeit ist ein "Ehrenamt" und der Wunsch nach Aufwandsentschädigung, steht in einer interessanten, vielleicht ambivalenten Wechselwirkung.....
Vorbei die Zeiten jener unbärtigen Strumpfhosenromatik der Minnezeit. .-)
Erstellt am 20.11.2009 um 23:40 Uhr von ridgeback
.,.bezüglich der Entlohnung kann sich bei uns kein BRM beschweren.
Im Gegenteil, unser AG sieht in der BR-Tätigkeit eine Doppelbelastung und gewährt jedem BRM eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro. EBRM bekommen anteilmäßig einen Ausgleich.
Erstellt am 21.11.2009 um 00:48 Uhr von Biggy
ridgeback wo arbeitest du ich will bei euch anfangen lach.
Selten so einen vernünftig denkenden Chef erlebt den solltet ihr euch patentieren lassen.
Erstellt am 21.11.2009 um 08:30 Uhr von Rattle
Hallo,
".,.bezüglich der Entlohnung kann sich bei uns kein BRM beschweren.
Im Gegenteil, unser AG sieht in der BR-Tätigkeit eine Doppelbelastung und gewährt jedem BRM eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro. EBRM bekommen anteilmäßig einen Ausgleich.
Antwort 7 Erstellt am 20.11.2009 - 23:40 von ridgeback "
das hat ja nun seltenheitswert, kann man als schweigegeld betrachten...............
oder war das als ironie gemeint?
mfg
Erstellt am 21.11.2009 um 09:29 Uhr von pirat
@briansagt,
hier mal einen link zum Thema
"Vergütung und Einkommensentwicklung von Betriebsratsmitgliedern
Verdienen Betriebsräte, was sie verdienen?"
Quelle:
der betriebsrat [dbr] 9/2005
zugegebenermassen schon älter
hat aber, meiner Meinung nach, nichts an Brisanz verloren....
http://www.kanzlei-spengler.de/files/dbr-verdienst-br.pdf
Erstellt am 22.11.2009 um 19:45 Uhr von Biggy
Rattle bist du BRM?
Dann müsstest du doch wissen, dass dies ein Scherz war und es ironisch gemeint war.
Leider gab und gibt es ja immer wieder schwarze Schafe , aber ich denke eher bei sehr großen Firmen weil es sich die kleineren nicht leisten können Bestechungsgelder zu bezahlen.
Also ich denke mal wir kleinen legen höchstens noch drauf, als dass wir mehr bekommen.
Erstellt am 22.11.2009 um 21:45 Uhr von DerAlteHeini
briansagt
Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied erhält die Vergütung die es erhalten hätte als wenn es arbeiten würde.
Gibt es erhebliche Schwankungen im Gehalt, so dass es schwierig ist das zustehende Gehalt zu ermitteln, wird der Verdienst vergleichbare Arbeitnehmer zur Berechnungsgrundlage genommen.
Möglich ist aber auch, dass der Verdienst der letzten 12 Monate, aber auch ein anderer Zeitraum ist möglich, als Berechnungsgrundlage genommen wird.
Hier solltest du mit dem AG sprechen und euch auf eine Berechnungsgrundlage einigen.