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Wie wird der BR bezahlt?

B
briansagt
Jan 2018 bearbeitet

wie wir ein br vergütet? bezahlt ? wie auch immer meine farge ist hat er wegen dem auf wand und wegen der freistellung meher geld oder weniger ... weil die rechnung laufen ja weiter...

6.082012

Community-Antworten (12)

D
diealte

20.11.2009 um 19:39 Uhr

hat er

Wer ist er? Warum diese Frage? Wer/was bist Du?

T
TROISDORFER

20.11.2009 um 19:55 Uhr

??? ich kann da kein Satz erkennen ???

C
carrie

20.11.2009 um 20:14 Uhr

... weil die Rechnungen laufen ja weiter... Was ändert sich denn am Zahlen der Rechnungen, wenn man BR ist?????

P
Petrus

20.11.2009 um 20:47 Uhr

wie wir ein br vergütet? bezahlt?

So wie es ihm nach seinem Arbeitsvertrag zusteht

*meine farge ist hat er wegen dem auf wand und wegen der freistellung meher geld oder weniger ... *

Brutto exakt das gleiche wie ein vergleichbarer "Nicht-BR" Und "Mehraufwand"? Bezifferbare Mehrkosten (z.B. Fahrkarten, gesetzlich geforderte Schulungen) werden erstattet, der Rest fällt unter Ehrenamt.

Nachzulesen im Betriebsverfassungsgesetz, §§ 37 + 40

I
Immie

20.11.2009 um 23:27 Uhr

...wie wir ein br vergütet? bezahlt ?... Zu schlecht:-(

P
pirat

20.11.2009 um 23:56 Uhr

@ Immie, ich finde es durchaus faszinierend, mit welcher Selbstverständlichkeit, die Frage nach zusätzlicher Entlohnung von brian hier gestellt wird. BR-Tätigkeit ist ein "Ehrenamt" und der Wunsch nach Aufwandsentschädigung, steht in einer interessanten, vielleicht ambivalenten Wechselwirkung.....

Vorbei die Zeiten jener unbärtigen Strumpfhosenromatik der Minnezeit. .-)

R
ridgeback

21.11.2009 um 00:40 Uhr

.,.bezüglich der Entlohnung kann sich bei uns kein BRM beschweren. Im Gegenteil, unser AG sieht in der BR-Tätigkeit eine Doppelbelastung und gewährt jedem BRM eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro. EBRM bekommen anteilmäßig einen Ausgleich.

B
Biggy

21.11.2009 um 01:48 Uhr

ridgeback wo arbeitest du ich will bei euch anfangen lach. Selten so einen vernünftig denkenden Chef erlebt den solltet ihr euch patentieren lassen.

R
Rattle

21.11.2009 um 09:30 Uhr

Hallo,

".,.bezüglich der Entlohnung kann sich bei uns kein BRM beschweren. Im Gegenteil, unser AG sieht in der BR-Tätigkeit eine Doppelbelastung und gewährt jedem BRM eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro. EBRM bekommen anteilmäßig einen Ausgleich. Antwort 7 Erstellt am 20.11.2009 - 23:40 von ridgeback "

das hat ja nun seltenheitswert, kann man als schweigegeld betrachten...............

oder war das als ironie gemeint?

mfg

P
pirat

21.11.2009 um 10:29 Uhr

@briansagt, hier mal einen link zum Thema "Vergütung und Einkommensentwicklung von Betriebsratsmitgliedern Verdienen Betriebsräte, was sie verdienen?" Quelle: der betriebsrat [dbr] 9/2005 zugegebenermassen schon älter hat aber, meiner Meinung nach, nichts an Brisanz verloren....

http://www.kanzlei-spengler.de/files/dbr-verdienst-br.pdf

B
Biggy

22.11.2009 um 20:45 Uhr

Rattle bist du BRM? Dann müsstest du doch wissen, dass dies ein Scherz war und es ironisch gemeint war. Leider gab und gibt es ja immer wieder schwarze Schafe , aber ich denke eher bei sehr großen Firmen weil es sich die kleineren nicht leisten können Bestechungsgelder zu bezahlen. Also ich denke mal wir kleinen legen höchstens noch drauf, als dass wir mehr bekommen.

D
DerAlteHeini

22.11.2009 um 22:45 Uhr

briansagt Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied erhält die Vergütung die es erhalten hätte als wenn es arbeiten würde. Gibt es erhebliche Schwankungen im Gehalt, so dass es schwierig ist das zustehende Gehalt zu ermitteln, wird der Verdienst vergleichbare Arbeitnehmer zur Berechnungsgrundlage genommen. Möglich ist aber auch, dass der Verdienst der letzten 12 Monate, aber auch ein anderer Zeitraum ist möglich, als Berechnungsgrundlage genommen wird. Hier solltest du mit dem AG sprechen und euch auf eine Berechnungsgrundlage einigen.

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