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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umkleide- und Duschräume in der Arbeitsstätte für die Mitarbeiter geschlossen

B
Benqwertzui
Okt 2020 bearbeitet

Der Arbeitgeber unseres Unternehmens hat, mit der Begründung der Ansteckungsgefahr durch das Corona Virus, die Umkleide- und Duschräume in der Arbeitsstätte für die Mitarbeiter geschlossen. Ist das zulässig? Die Mitarbeiter tragen vom Arbeitgeber bereitgestellte Arbeitskleidung, die bei ihrer Tätigkeit z.B. durch Farbe verschmutzt wird ( Druckindustrie )

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Community-Antworten (5)

F
Freeplay

09.10.2020 um 22:28 Uhr

Habt ihr einen BR? Der ist bei dem Thema in der Mitbestimmung, somit kann der AG ohne dessen Zustimmung nicht einfach Umkleiden und Duschräume schließen. Falls ihr einen habt, dort mal nachfragen.

B
Benqwertzui

09.10.2020 um 22:37 Uhr

Ja wir haben einen Betriebtrat und eine Zustimmung der Schließung der Umkleiden und Duschräume wurde nicht gegeben. Der AG ist aber der Meinung das er nach geltenden Gesetz hantelt und die Umkleiden und Duschräume schließt.

F
Freeplay

09.10.2020 um 23:36 Uhr

Euer BR sollte dann aber wissen, dass er hier in der Mitbestimmung ist. Sprich die Kollegen des BR mal drauf an, sollten sie es nicht wissen ist hier dringender Schulungsbedarf. Die Mitbestimmung beruht auf §87 Nr 1 und Nr 8 BetrVG

C
celestro

09.10.2020 um 23:48 Uhr

dann fragt ihn doch mal nach dem Gesetz, auf das er sich hier bezieht. Denn Duschen und Umkleiden sind überall sonst erlaubt (Sauna, Schwimmbad, Fitnessstudio) ...

D
DummerHund

10.10.2020 um 01:35 Uhr

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