Der Arbeitgeber unseres Unternehmens hat, mit der Begründung der Ansteckungsgefahr durch das Corona Virus, die Umkleide- und Duschräume in der Arbeitsstätte für die Mitarbeiter geschlossen. Ist das zulässig? Die Mitarbeiter tragen vom Arbeitgeber bereitgestellte Arbeitskleidung, die bei ihrer Tätigkeit z.B. durch Farbe verschmutzt wird ( Druckindustrie )