Erstellt am 09.10.2020 um 20:28 Uhr von Freeplay
Habt ihr einen BR?
Der ist bei dem Thema in der Mitbestimmung, somit kann der AG ohne dessen Zustimmung nicht einfach Umkleiden und Duschräume schließen.
Falls ihr einen habt, dort mal nachfragen.
Erstellt am 09.10.2020 um 20:37 Uhr von Benqwertzui
Ja wir haben einen Betriebtrat und eine Zustimmung der Schließung der Umkleiden und Duschräume wurde nicht gegeben.
Der AG ist aber der Meinung das er nach geltenden Gesetz hantelt und die Umkleiden und Duschräume schließt.
Erstellt am 09.10.2020 um 21:36 Uhr von Freeplay
Euer BR sollte dann aber wissen, dass er hier in der Mitbestimmung ist.
Sprich die Kollegen des BR mal drauf an, sollten sie es nicht wissen ist hier dringender Schulungsbedarf.
Die Mitbestimmung beruht auf §87 Nr 1 und Nr 8 BetrVG
Erstellt am 09.10.2020 um 21:48 Uhr von celestro
dann fragt ihn doch mal nach dem Gesetz, auf das er sich hier bezieht. Denn Duschen und Umkleiden sind überall sonst erlaubt (Sauna, Schwimmbad, Fitnessstudio) ...
Erstellt am 09.10.2020 um 23:35 Uhr von Dummerhund
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/43108