Erstellt am 19.11.2009 um 21:58 Uhr von DonJohnson
Eine seltsame Frage...
Weisaungsbefugt in seinem Bereich ist nur der, der vom GF siese Weisungsbefugnis bekommen hat.
Erstellt am 19.11.2009 um 22:09 Uhr von Namafjall
Finde ich nicht.
Der BL ist berechtigt Aufgaben zu Deligieren, d.h. MA damit zu beauftragen anderen MA gegenüber Weisungen zu erteilen. Ich denke doch das der BL diese befugnisse haben wird.
Das muss er nur deutlich Fromuieren.
Erstellt am 19.11.2009 um 22:16 Uhr von DonJohnson
Namafjall
"jeder MA sei Teilzeitkräften und Aushilfen weisungsbefugt."
Eine solche Pauschalisierung kann nciht sein. Schon alleine aus dem Grund, dass das so wie es hier gefragt wurde Abteilungsübergreifend ist. Hier ist eindeutig von dem BL die Rede und nciht von einem AL.
Sorry, ich bleibe bei meiner Meinung! Davon Ab, dass auch TZ Kräfte durchaus im "Rang" durchaus höher sein kann als ein "jeder" anderer...
Nee, sorry, so wie die Frage gestellt war, kann ich dir kein Recht geben...
Erstellt am 19.11.2009 um 23:30 Uhr von Namafjall
@DonJohnson
sorry aber das ist keine Pauschalierung, sondern gängige Praxis.
Ich nehme einmal ein Beispiel aus dem Handel wo ich tätig bin, da gibt es den Hausleiter der ist allen MA gegenüber Weisungsbefugt, obwohl es in der Hirarchie über Ihm noch einen VKL und eine GF gibt, der Hausleiter Deligiert aber weiter nach unten zu den einzelnen Abteilungsleitern und dieser ist wiederum Berechtigt einen oder auch zwei MA als Schichtleiter zu bestimmen dann auch in der jeweiligen Abteilung Weisungsbefugnisse gegenüber Aushilfskräften haben.
Warum also sollte ein BL nicht befugnisse haben das an seine MA zu Deligieren, wo steht das bitte das er das nicht darf?
Erstellt am 19.11.2009 um 23:40 Uhr von DonJohnson
Falsche Frage... Wo steht es, dass er es darf?
Bei den "l´s" ist es klar. Die Hirachie wird eingehalten. Aber eine pauschalisierung geht ja gar nicht... wie auch?
Übrigens, haste mal was gelesen hier vom Forum Treff? lach
Erstellt am 20.11.2009 um 08:20 Uhr von Immie
@Emmely
Lasst euch das Organigramm eurer Firma vorlegen.