Folgender Sachverhalt:
Ich war vom 5.3.18 bis 16.3.18 zehn Tage freigestellt, Bezahlung durch AG, im Anschluss nahm ich eine 6 monatige Pflegezeit in Anspruch, die mit dem Tod meiner Mutter am 26.4.18 endete. Am 22.5.18 nahm ich mein Arbeitsverhältnis wieder auf.
Frage 1: ist eine Kürzung des Urlaubs um 1/12 rechtens und wenn ja:
Frage 2: habe ich dann Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub für Tod des Elternteils lt. Tarif?
Begründung:Da während der Elternzeit/Pflegezeit das Arbeitsverhältnis ruht, ergibt sich aus dieser Vorschrift, dass auch während des Ruhens der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers fortlaufend entsteht, denn andernfalls bräuchte der Arbeitgeber keine gesetzliche Berechtigung, diesen Anspruch zu kürzen.