Erneute Wahl des Wahlvorstands; Rücktritt - kann dann sofort unter den anwesenden Kollegen ein neuer Wahlvorstand gewählt werden?
Hallo, ich habe vor unseren untätigen Wahlvorstand bei der nächsten Betriebsversammlung zum Rücktritt zu bewegen! Meine Frage: kann dann sofort unter den Anwesenden Kollegen einen neuen Wahlvorstand gewählt werden?
PS: geht hier im Forum kein BB-Code?
Community-Antworten (9)
19.11.2009 um 20:28 Uhr
Hallo, unter den anwesenden Kollegen kann KEIN Wahlvorstand gewählt werden!!!!!! Den Wahlvorstand bestellt ganz allein der BETRIEBSRAT!!!!!
19.11.2009 um 20:32 Uhr
Es existiert kein BR !!! sorry hätte ich erwähnen sollen! ;)
19.11.2009 um 20:50 Uhr
Hallo,
Traurig aber wahr:
"Aufgabe des Wahlvorstandes ist die Vorbereitung der Betriebsratswahl. Ist der Wahlvorstand gewählt, kann die Betriebsratswahl nur mehr durch seine Untätigkeit verhindert werden. Die Unternehmensleitung hat dann keinen Einfluss mehr auf die Durchführung der Betriebsratswahl."
MFG
19.11.2009 um 21:05 Uhr
Ist ja richtig und gerade um das zu verhindern soll der Wahlvorstand zurücktreten damit ein neuer gewählt werden kann!
20.11.2009 um 14:32 Uhr
Hat jemand eine Antwort auf meine Frage?
20.11.2009 um 14:36 Uhr
Hallo der Wahlvorstand kann nicht zurücktreten das ist im Gesetz BetrVG und der Wahlordnung nicht vorgesehen. Inwieweit ist der Wahlvorstand den untätig?
20.11.2009 um 14:49 Uhr
Der Wahlvorstand ist insoweit untätig das er überhaupt nicht tätig wird! Dieser wurde von AG manipulierte Vorarbeiter und Abteilungsleiter mit einen massenauftritt gewählt ohne das meine Kollegen (unterzahl) und Gewerkschaft was machen konnten. :( Ich sehe nun eine Chance das es mir gelingt den Wahlvorstand zum Rücktritt zu bewegen. Und wieso kann ein Wahlvorstand nicht zurück treten?
20.11.2009 um 15:10 Uhr
@Brummbär: §18 (1) BetrVG: Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. Kommt der Wahlvorstand dieser Verpflichtung nicht nach, so ersetzt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats, von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft.
20.11.2009 um 15:19 Uhr
Ahh habe was gefunden :) BAG v. 31.05.2000 - 7 ABR 8/99 dort ist unter anderen auch beschrieben das ein Wahlvorstand zurück getreten ist um einen neuen zu wählen! Und das war Rechtens! Also ist es Möglich.
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