Vertrag läuft aus, danach auf 400 Euro Basis?
Hallo an alle, 1 MA bei uns bekommt sein Vertrag nicht verlängert, sattdessen bekommt er ein 400 euro job angeboten. Wir als BR können dagegen nichts machen, jedoch fragen wir uns, ob es für den MA nicht besser wäre sich erstmal arbeitslos zu melden um ALG zu erhalten und eventuell dann neben bei was dazuverdienen.... Denn wenn er jetzt gleich weiter auf 400 euro basis bei uns arbeitet und in 3 Monaten sowieso eventuell nach hause geschickt, hat der MA da nicht wirklich was getus dabei rausgehollt, oder? Hat da Jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen??? Danke im Voraus für alle Anregungen.
Community-Antworten (3)
19.11.2009 um 13:54 Uhr
Hallo Richard,
auch ein 400 € Job ist eine Einstellung und nach § 99 BetrVG mistbestimmungspflichtig. Ohne Sachgrund kann es aber keinen neuen geänderten befristeten Vertrag geben. Es kann nur der Bestehende zeitlich verlängert ( § 14 Abs. 2 TzBfG) werden oder aber ein befristeter neuer Vertrag mit Sachgrund.
Außerdem ist zu beachten, dass das Arbeitslosengeld aus den letzten 12 Monaten errechnet wird.
MfG Angie
19.11.2009 um 14:36 Uhr
Hallo Angie,
du meinst auch ein 400 Job ist ein neuer geänderter befristeter Vertrag und da der MA schon befristet war, kann man ihn nur unbefristet einstellen? Habe ich es richtig verstanden? Was wäre dann zb. ein Sachgrund bei einem ganz neuen Vertrag, damit es der AG machen kann?
Ja, haben wir auch gedacht, lieber 12 Monate von vollen Gehalt zu berechnen, statt den Durchnitt später mit 400 Job zu verkleinen...
19.11.2009 um 16:39 Uhr
Richard, arbeitet der Kollege denn mehr als 15 h /Woche, wenn er auf 400€ Basis arbeitet? Sonst besteht nämlich trotzdem Anspruch auf ALG I
Mögliche Sachgründe findest Du im TzBfG unter § 14 (1) Aber darum würde ich mich als BR nur sekundär kümmern, am Ende schadet es dem Kollegen ja nicht, einen ungültigen befristeten Vertrag zu haben, ganz im Gegenteil...
Angie, Mistbestimmung ist auch ein schönes Wort ;-)))
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