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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tätlichkeit Vorgesetzer gegenüber Mitarbeiter - Welche Möglichkeiten habe ich als BR, hier zu intervenieren?

Y
Yashica
Nov 2016 bearbeitet

Hallo KollegInnen,

ich benötigte Eure Hilfe, wie ich hier als Betriebsrat reagieren kann.

Folgendes hat sich gestern - unter Zeugen - abgespielt. Mein Geschäftsführer hat einen Kollegen Vorwürfe wegen eines nicht erhaltenen Auftrages gemacht. In diesem Zusammenhang hat der Geschäftsführer meinen Kollegen am Ohr gezupft und gesagt: "Wenn so etwas noch einmal vorkommt, werden Sie gehängt."

Starkes Stück! Welche Möglichkeiten habe ich als BR, hier zu intervenieren?

Grüsse

Yashica

6.65208

Community-Antworten (8)

T
TROISDORFER

19.11.2009 um 13:30 Uhr

Eigendlich jede Möglichkeit : Anzeige wegen Bedrohung-Beleidigung-Nötigung und Körperverletzung. Was sagt der Kollege dazu,hat er sich bei dem BR beschwert ? Habt ihr eine Innerbetrieblichen Beschwerdestelle ? MFG Troisdorfer

Y
Yashica

19.11.2009 um 13:44 Uhr

Hallo Troisdorfer,

ja, mein Kollege hat mit mir gesprochen. Wir überlegen noch, wie wir reagieren sollen.

Aufgrund der Größe, besser: Kleinheit, unseres Unternehmens (30 Mitarbeiter) haben wir keine Beschwerdestelle.

Grüsse

Yashica

K
Kölner

19.11.2009 um 13:47 Uhr

@Yashica Was hat der BR damit zu tun?

Y
Yashica

19.11.2009 um 14:01 Uhr

@Kölner Das ist genau die Frage!

K
Kriegsrat

19.11.2009 um 14:10 Uhr

bei julius cäsar war das "ohrzupfen" eine geste der anerkennung tja, die guten alten zeiten.......;-))

man sollte sich als betroffener gut überlegen, ob es der vorfall wert ist, mit allen möglichkeiten dagegen vorzugehen und welche konsequenzen man bereit wäre, dafür evtl. in kauf zu nehmen

falls sich der AN beim BR offiziell beschwert, wäre auch fraglich, ob der vorgang letzendlich bis zu einer einigungsstelle führen wird, da es ja um rechtsansprüche geht (u.a. körperliche unversehrtheit) und dem einzelnen deswegen der rechtsweg (z.b. anzeige) offen steht, die einigungsstelle vermutlich "offensichtlich unzuständig" wäre

vielleicht wäre ein "sechs augen" gespräch (AN,AG,BR) die verträglichste lösung, die geschichte aus der welt zu räumen......

T
TROISDORFER

20.11.2009 um 13:22 Uhr

Kommt so etwas öfters vor oder war es eine einmalige Entgleisung ? Jemanden am Ohr ziehen und massregeln ist schon sehr diskreminierend . Das von kriegsrat empfohlenen "sechs augen" gespräch halte ich schon für eine gute sache,wenn man die gefahr bedenkt das es der Geschäftsführer wieder macht und es einreißen lässt .... Ich finde es Auch ein Starkes Stück . MFG Troisdorfer

Y
Yashica

24.11.2009 um 08:14 Uhr

Entschuldigung, dass ich erst heute antworte, war aber einige Tage off-line.

@Troisdorfer Dieser Vorfall war der erste seiner Art. Aus diesem Grunde waren wir auch so entsetzt.

Ein "Sechs-Augen-Gespräch" ist sicherlich eine gute Idee. Ich fürchte aber, dass der GF da nicht mitmacht.

Danke für Eure Antworten.

Grüsse

Yashica

F
Fuxxx

24.11.2009 um 09:39 Uhr

Gesetze und Rechte sind die eine Sache, die Praxis eine ganz andere. Wie in einem ähnlichem Fall, der sich bei uns abgepielt hat: Ein AbtLeiter boxte einer MA auf den Arm. Ein BR-Mitglied und eine weitere Person haben das gesehen. Nur, bei einer Gegenüberstellung und einem Gespräch "fielen" die Beiden um, behaupteten nichts, rein gar nichts gesehen zu haben, und der BR schaute ganz dumm aus der Wäsche. So, und jetzt? Was tun? So ist oft die Praxis. Da könnte man resignieren, oder?

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