Gemeinsamen BR oder jeder für sich?
Hallo, eine Firma mit Stammsitz ca.600 Mitarbeiter, Tochter-Firma ca. 100 Km entfernt. Leitung und Personel wird alles am Stammsitz ausgeführt. Wählt die Tochter-Firma bei BR-Wahl mit, oder muss dieihren eigenen BR Wählen??? Gruß Astor
Community-Antworten (1)
19.11.2009 um 14:17 Uhr
§ 4 Abs. 1 und 2 BetrVG eigener Betriebsteil aber:
Belegschaft des Betriebsteils formlos die Teilnahme an der BR-Wahl im Hauptbetrieb beschließt
Formlos heißt: keine Versammlung erforderlich, Unterschriftenliste reicht
Initiative für Abstimmung: 3 Arbeitnehmer/innen des Betriebsteils, im Betriebsteil vertretene Gewerkschaft, BR des Hauptbetriebs
Achtung: Beschluss der Belegschaft ist dem BR des Hauptbetriebs spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des BR des Hauptbetriebs mitzuteilen
Ich hoffe damit geholfen zu haben:-)
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