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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Restrukturierungen - ist für einen gemeinsamen Betriebsrat ein gemeinsamer Kollektivvertrag notwendig?

B
Blumili
Jan 2018 bearbeitet

schönen tag! unsere firmengruppe hat derzeit einen gemeinsamen kollektivvertrag - auf grund von diversen restrukturierungen und neugründungen ist es jedoch unumgänglich den einzelnen firmen den passenden "neuen" KV zu zuordnen. ist es prinzipiell möglich auch weiterhin einen gemeinsamen betriebsrat zu halten - auch wenn die einzelnen unternehmen einem anderen KV unterliegen? Danke für die Hilfe!

Jutta

3.27604

Community-Antworten (4)

O
otto

13.01.2006 um 23:23 Uhr

Hallo Jutta, verstehe ich das richtig, dass Sie mit "gemeinsamen Kollektivvertrag" einen Tarifvertrag meinen? Wenn ja: was ist das für ein Tarifvertrag:

  • Haustarifvertrag
  • Branchentarifvertrag
  • oder etwas anderes ? Die Bildung von Betriebsräten hat - jedenfalls in der Regel - nichts oder wenig zu tun mit der Anwendbarkeit von einem oder mehreren Tarifverträgen. Mir erschiene es sinnvoll, wenn Ihr BR diese Problematik mit einem Sachverständigen oder im Rahmen eines Inhouseseminars klären würde. Viel Erfolg wünscht Ihnen otto
RI
Ramses II

14.01.2006 um 00:20 Uhr

Jutta,

geht es zufälligerweise um Arbeitsplätze in Österreich?

B
Blumili

16.01.2006 um 09:49 Uhr

guten morgen!

herzlichen dank für ihre hilfe - ja es geht um arbeitsplätze in österreich. vielleicht hat ja jemand erfahrung!

danke und schönen tag!

jutta

RI
Ramses II

18.01.2006 um 00:36 Uhr

blumili,

es würde ja Sinn machen wenn man in einem Forum in Deutschland Fragen stellt darauf hinzuweisen dass es sich um österreichisches Arbeitsrecht handelt. Du kannst nicht erwarten dass z.B. Otto das erkennt oder dass sich hier Leutchen rumtreiben die sich in dem Metier auskennen.

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