Erstellt am 18.11.2009 um 11:05 Uhr von Immie
@schneusel
§16 BetrVG ...Der BR kann jeden Wahlberechtigten ArbN in den Wahlvorstand bestellen.
§8 BetrVG ...bei altersteilzeit im Blockmodell verliert der ArbN sein aktives Wahlrecht mit Beginn der Freistellung...wenn er danach nicht in den Betrieb zurückkehrt...
Ergo?