W.A.F. LogoSeminare

BV und deren Nachwirkung

S
schneusel
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine BV von 1988 über Krankmeldung und Freistellung bei ärztlicher Behandlung. Diese BV werden wir Kündigen weil Sie eine Schlechterstellung gegenüber dem MTV bedeutet. Nun meine Frage: Unterliegt diese BV der Nachwirkung? In der BV ist diesbezüglich nichts geschrieben.

Danke für eure Hilfe

schneusel

5.93407

Community-Antworten (7)

R
ridgeback

18.11.2009 um 11:15 Uhr

schneusel, BV nach dem 87er unterliegen immer der Nachwirkung

D
DonJohnson

18.11.2009 um 11:15 Uhr

Wenn es einen TV hierüber gibt, ist die BV nicht rechtswirksam. Siehe hierzu § 77 Abs 3 BetrVG...

R
ridgeback

18.11.2009 um 11:17 Uhr

DonJohnson, wenn der TV es gestattet?

D
DonJohnson

18.11.2009 um 11:20 Uhr

ridgeback Da es hier doch um einen sehr engen Sachverhalt geht, wage ich das zu bezweifeln. Sollte es tatsächlich dennoch so sein, ist der TV in der "Rangordnung" dennoch höher als die BV und somit gültig. Aber wie gesagt kann ich mir hier eine Öffnungsklausel kaum vorstellen...

R
ridgeback

18.11.2009 um 11:24 Uhr

DonJohnson, zwischen Vorstellung und Realität, liegen Welten. Unser TV gestattet es, gerade bei AU-Meldung.

D
DonJohnson

18.11.2009 um 11:29 Uhr

ridgeback Das mag bei euch so sein und wenn die BV dann "günstiger" ist, gilt sie auch bei euch - keine Frage. In diesem Fall hier ist die BV aber "ungünstiger" von daher würde hier (wenn eine Öffnungsklausel im TV existent ist) eh der TV gelten und nicht die BV.

Ob es aber eine Regelungssperre gibt oder nicht, sollte dennoch nachgesehen werden ;-)))

P
paula

19.11.2009 um 22:10 Uhr

"In diesem Fall hier ist die BV aber "ungünstiger" von daher würde hier (wenn eine Öffnungsklausel im TV existent ist) eh der TV gelten und nicht die BV. "

durch Öffnungsklauseln sind aber ggf auch schlechtere Regelungen möglich... bitte den genauen Wortlaut beachten

Ihre Antwort