Wir haben eine BV von 1988 über Krankmeldung und Freistellung bei ärztlicher Behandlung. Diese BV werden wir Kündigen weil Sie eine Schlechterstellung gegenüber dem MTV bedeutet. Nun meine Frage: Unterliegt diese BV der Nachwirkung? In der BV ist diesbezüglich nichts geschrieben.

Danke für eure Hilfe

schneusel